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Landkreis Lörrach: Strengeres Wasserverbot bis September

Wegen extremer Trockenheit dürfen im gesamten Landkreis Lörrach vorerst keine Bäche und Seen zur Bewässerung genutzt werden. Wer trotzdem Wasser entnimmt, riskiert hohe Bußgelder.

In Schönau im Schwarzwald (Landkreis Lörrach, Baden-Württemberg) und im gesamten Landkreis ist die Lage in den Gewässern kritisch. Die Bäche und Flüsse führen extrem wenig Wasser, die Temperaturen in den Gewässern sind zu hoch. Deshalb verschärft das Landratsamt Lörrach das bestehende Wasserentnahmeverbot. Es gilt nun vorerst bis zum 17. September.

Das bedeutet konkret: Niemand darf mehr Wasser aus Bächen, Flüssen oder Seen entnehmen, um damit Gärten, Sportplätze oder Äcker zu bewässern. Auch das Auffüllen von Pools und Teichen ist verboten. Das Neue ist, dass das Verbot jetzt auch für Leute gilt, die eigentlich eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Entnahme haben. Nur wer Vieh tränkt oder spezielle Niedrigwasser-Regelungen hat, darf weiterhin Wasser entnehmen. Der Rhein ist vom Verbot ausgenommen.

Zusätzlich gibt es eine neue Regel für alle: Es ist ab sofort verboten, in Bäche und Flüsse zu steigen. Das gilt für Menschen ebenso wie für Hunde oder Nutztiere. Die Natur ist durch die Hitze und den Wassermangel so stark belastet, dass Fische und Pflanzen kaum noch Überlebenschancen haben, wenn die Gewässer noch weiter sinken.

Die Zahlen belegen die Trockenheit. Im Juli fiel in Baden-Württemberg nur etwa die Hälfte des normalen Regens. Auch der Juni war viel zu trocken. Da kaum Regen in Sicht ist, werden die Pegelstände vermutlich noch weiter sinken.

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit harten Strafen rechnen. Das Landratsamt droht mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro. Je nachdem, wie das Wetter wird, kann das Verbot noch verlängert oder früher aufgehoben werden. Die offizielle Bekanntmachung kann unter www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen eingesehen werden.

Quelle: Schönau im Schwarzwald – zur Originalmeldung

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