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Landkreis Kronach: Lärmverbot am Fest Mariä Himmelfahrt

Leider haben wir keinen Alternativtext zu diesem Bild, aber wir arbeiten daran. Copyright und Urheber siehe Landkreis Kronach

Am 15. August gelten im Landkreis Kronach besondere Regeln für die Feiertagsruhe. Wer zu laut arbeitet, riskiert ein Bußgeld.

Am 15. August wird das Fest Mariä Himmelfahrt gefeiert. In den Gemeinden im Landkreis Kronach (Oberfranken, Bayern), in denen die meisten Menschen katholisch sind, ist dieser Tag ein gesetzlicher Feiertag. Das bedeutet: Öffentlich sichtbare Arbeiten, die die Ruhe stören, sind an diesem Tag verboten.

Auch in den Gemeinden mit überwiegend evangelischer Bevölkerung gibt es Einschränkungen. Zwischen 7 und 11 Uhr findet normalerweise der Hauptgottesdienst statt. In dieser Zeit sind alle vermeidbaren Lärmquellen in der Nähe von Kirchen oder anderen Gebeträumen verboten.

Für katholische Arbeitnehmer in Betrieben oder Verwaltungen gibt es zudem ein besonderes Recht: Sie dürfen an diesem Tag der Arbeit fernbleiben. Das gilt allerdings nicht für Jobs, die laut Gewerbeordnung auch an Feiertagen erlaubt sind oder für Behördenaufgaben, die unbedingt erledigt werden müssen. Wenn die Mitarbeiter zu Hause bleiben, dürfen sie dadurch keine Nachteile haben, außer dass der Lohn für die nicht gearbeitete Zeit eventuell wegfällt.

Wer die Regeln des Feiertagsgesetzes ignoriert, muss mit Konsequenzen rechnen. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen das Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Landratsamt kann in solchen Fällen eine Geldbuße verhängen. In Ausnahmefällen können die Gemeinden bei wichtigen Gründen eine Befreiung von den Verboten erteilen.

Quelle: Landkreis Kronach – zur Originalmeldung

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