Landkreis Heilbronn verschärft Verbote zur Wasserentnahme
Im Landkreis Heilbronn (Baden-Württemberg) wird es immer trockener. Seit November 2025 fiel in fast jedem Monat zu wenig Regen. Besonders hart traf es die Region im Juni und Juli. Im Juli regnete es in Baden-Württemberg nur etwa 40 Millimeter, normalerweise sind es aber 91. In der Hohenloher Ebene waren es teilweise sogar weniger als zehn Millimeter.
Weil die Wasserstände in den Bächen und Flüssen stark zurückgegangen sind, greift das Landratsamt nun durch. Bereits seit dem 25. Juni gab es Einschränkungen, doch jetzt wird die Lage verschärft. Ab Mittwoch, dem 19. August, ist die Entnahme von Grundwasser aus Quellen, die in ein oberirdisches Gewässer münden, im gesamten Landkreis bis auf Weiteres verboten.
Das Verbot betrifft auch Wasserzapfstellen sowie Lauf- und Zierbrunnen, deren Wasser in ein Gewässer oder einen Regenwasserkanal fließt. Auch Überläufe von Quellfassungen fallen darunter. Wer eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis hat, zum Beispiel für die Trinkwasserversorgung, darf weiterhin Wasser entnehmen.
Einige Dinge bleiben erlaubt: Echte Brunnen, bei denen das Wasser aktiv mit einer Schwengelpumpe oder einer Handpumpe hochgeholt wird, sind nicht betroffen. Das gilt auch für Brunnen und Quellen, die in einen Schmutzwasser- oder Mischwasserkanal ableiten.
Das Landratsamt warnt, dass in den nächsten Wochen kein ordentlicher Regen erwartet wird. Zudem steigen die Temperaturen im Wasser, was die Fische und Pflanzen zusätzlich belastet. Die Behörde rät deshalb, Regenwasser in Zisternen oder Teichen zu speichern, um es in trockenen Zeiten zu nutzen.
Die genauen Regeln und die offizielle Bekanntmachung stehen auf der Internetseite des Landratsamts Heilbronn unter „Amtliche Bekanntmachungen“. Wer mehr wissen will, findet Antworten auf häufige Fragen in der Rubrik „Gewässer und Hochwasserschutz“.
Quelle: Löwenstein – zur Originalmeldung