Landkreis Heilbronn verschärft Regeln für Wasserentnahmen
Im Landkreis Heilbronn (Baden-Württemberg) ist die Lage bei den Gewässern angespannt. Es hat zu wenig geregnet, weshalb die Wasserstände stark gesunken sind. Da in den nächsten Wochen kaum Regen erwartet wird und das Wasser in den Bächen und Flüssen immer wärmer wird, muss das Landratsamt eingreifen. Bereits seit dem 25. Juni 2026 gibt es Einschränkungen, doch nun werden die Regeln verschärft.
Ab dem 18. August 2026 ist es verboten, Grundwasser aus Quellen zu entnehmen, wenn diese in ein oberirdisches Gewässer fließen. Das Gleiche gilt für Wasserzapfstellen sowie Lauf- und Zierbrunnen, deren Wasser ebenfalls in ein Gewässer mündet. Betroffen sind alle Quellen, Überläufe und Brunnen, die in einen Bach, einen Fluss oder einen Regenwasserkanal führen.
Einige Dinge sind jedoch weiterhin erlaubt. Wer eine offizielle wasserrechtliche Erlaubnis hat, zum Beispiel für die Trinkwasserversorgung, darf das Wasser weiterhin nutzen. Auch echte Brunnen, bei denen das Wasser aktiv mit einer Pumpe oder einer Schwengelpumpe hochgeholt wird, sind nicht vom Verbot betroffen. Ebenso gilt das Verbot nicht für Anlagen, die in einen Schmutzwasser- oder Mischwasserkanal ableiten.
Das Landratsamt rät den Bürgern und Betrieben, Wasser in Zeiten mit viel Regen in Zisternen oder Teichen zu speichern, um es in Trockenperioden nutzen zu können. Wer nicht speichern kann, soll das Regenwasser versickern lassen, damit das Grundwasser wieder aufgefüllt wird.
Die vollständige Verfügung und eine Liste mit häufigen Fragen finden Interessierte auf der Internetseite des Landratsamtes Heilbronn unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ oder „Gewässer und Hochwasserschutz“. Aktuelle Daten zur Lage in ganz Baden-Württemberg gibt es zudem beim Niedrigwasser-Informationszentrum.
Quelle: Löwenstein – zur Originalmeldung