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Landkreis Heilbronn verschärft Verbote für Wasserentnahme

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Wegen der anhaltenden Trockenheit gibt es im gesamten Landkreis neue Regeln. Ab dem 19. August ist die Entnahme von Wasser aus bestimmten Quellen und Brunnen verboten.

Im Landkreis Heilbronn (Baden-Württemberg) wird es immer trockener. Seit November 2025 hat es in fast jedem Monat zu wenig geregnet. Besonders hart traf es den Juni und Juli. In Teilen der Hohenloher Ebene fiel im Juli teilweise weniger als zehn Millimeter Regen, obwohl normalerweise rund 91 Millimeter fallen. Die Pegel in den Bächen und Flüssen sind deshalb stark gesunken. Zudem steigen die Wassertemperaturen, was die Fische und Pflanzen in den Gewässern belastet.

Das Landratsamt hatte bereits am 25. Juni die Wasserentnahme eingeschränkt. Weil die Lage nun schlimmer geworden ist, treten ab Mittwoch, dem 19. August, strengere Regeln in Kraft. Es ist nun bis auf Weiteres verboten, Grundwasser aus Quellen zu entnehmen, die in ein oberirdisches Gewässer münden. Das Verbot gilt auch für Wasserzapfstellen sowie Lauf- und Zierbrunnen, sofern deren Wasser in ein Gewässer oder einen Regenwasserkanal fließt.

Einige Ausnahmen gibt es jedoch: Wer eine offizielle wasserrechtliche Erlaubnis hat, darf weiterhin Wasser entnehmen. Das gilt zum Beispiel für die Trinkwasserversorgung. Auch echte Brunnen, bei denen das Wasser aktiv mit einer Pumpe oder einer Schwengelpumpe hochgeholt wird, sind nicht betroffen. Ebenso dürfen Brunnen und Quellen genutzt werden, wenn das Wasser in einen Schmutzwasser- oder Mischwasserkanal abfließt.

Da in den nächsten Wochen kein starker Regen erwartet wird, bleibt die Situation kritisch. Die Behörden raten deshalb dazu, Regenwasser in Zisternen oder Teichen zu speichern, um es in Trockenzeiten nutzen zu können. Die vollständige Allgemeinverfügung kann auf der Internetseite des Landratsamts Heilbronn unter den amtlichen Bekanntmachungen eingesehen werden.

Quelle: Siegelsbach – zur Originalmeldung

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