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Landkreis Emmendingen: Stocherkahnfahrten im Taubergießen untersagt

Copyright und Urheber siehe Landkreis Emmendingen

Wegen der extremen Trockenheit dürfen ab dem 13. August auch keine gewerblichen Nachen mehr durch das Naturschutzgebiet fahren.

Im Naturschutzgebiet Taubergießen (Landkreis Emmendingen, Baden-Württemberg) wird es vorerst ruhiger. Das Regierungspräsidium Freiburg hat entschieden, dass ab dem 13. August 2026 auch die gewerblichen Nachenfahrten untersagt sind. Die traditionellen Stocherkähne, mit denen Anbieter normalerweise Besucher durch die Auenlandschaft führen, dürfen nicht mehr eingesetzt werden.

Der Grund für das Verbot ist die anhaltende Trockenheit. Die Pegelstände in den Gewässern sind in den letzten Wochen stark gesunken, während das Wasser immer wärmer wurde. Das belastet die Natur extrem. Um die Fische und Wasservögel zu schützen, will die Naturschutzverwaltung die Belastung der Gewässer so gering wie möglich halten.

Dies ist nicht die erste Einschränkung in diesem Sommer. Bereits seit dem 18. Juli dürfen private Boote wie Kanus, Kajaks oder Schlauchboote nicht mehr in der Blinden Elz, im Altrhein im Taubergießen sowie in der Alten Elz im Naturschutzgebiet Elzwiesen fahren.

Das Verbot für die gewerblichen Anbieter gilt so lange, wie auch die privaten Fahrten untersagt bleiben. Erst wenn sich die Wasserstände und die Temperaturen wieder nachhaltig erholt haben, wird die Sperre aufgehoben. Die Behörden werden kontrollieren, ob sich alle an die Regeln halten. Wer trotzdem fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Quelle: Landkreis Emmendingen – zur Originalmeldung

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