Landkreis Emmendingen: Stocherkahn-Fahrten im Taubergießen verboten
Im Naturschutzgebiet Taubergießen (Landkreis Emmendingen, Baden-Württemberg) wird es vorerst ruhiger. Das Regierungspräsidium Freiburg hat entschieden, dass ab dem 13. August 2026 auch die gewerblichen Fahrten mit den traditionellen Stocherkähnen, den sogenannten Nachen, untersagt sind. Die Anbieter dürfen ihre Gäste also nicht mehr durch die Auenlandschaft steuern.
Der Grund für das Verbot ist das Wetter. Der Sommer ist außergewöhnlich heiß und trocken. Dadurch sind die Pegelstände in den Gewässern stark gesunken, während das Wasser immer wärmer wurde. Das setzt die Natur unter Druck. Um die Fische und Wasservögel zu schützen, will die Naturschutzverwaltung die Belastung der Gewässer so gering wie möglich halten.
Es ist nicht das erste Verbot in diesem Sommer. Bereits seit dem 18. Juli dürfen keine privaten Boote wie Kanus, Kajaks oder Schlauchboote mehr in der Blinden Elz, im Altrhein im Taubergießen sowie in der Alten Elz im Naturschutzgebiet Elzwiesen fahren.
Wie lange das Verbot für die Nachen gilt, steht noch nicht genau fest. Es bleibt so lange in Kraft, bis sich die Wasserstände und die Temperaturen wieder nachhaltig erholt haben. Die Behörden werden kontrollieren, ob sich alle an die Regeln halten. Wer trotzdem fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Weitere Angaben liegen bislang nicht vor.