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Landkreis Altenburger Land: Grünschnitt verbrennen bleibt verboten

Copyright und Urheber siehe Dobitschen

Wer im Herbst den Garten aufräumt, sollte vorsichtig sein. Das Verbrennen von Pflanzenresten ist im gesamten Landkreis verboten und kann teuer werden.

Im Herbst wird in vielen Gärten gearbeitet. Bäume und Sträucher werden gestutzt, und es sammeln sich große Haufen an Grünschnitt an. Der Fachdienst für Umwelt- und Naturschutz des Landratsamtes Altenburger Land (Thüringen) erinnert deshalb an eine wichtige Regel: Pflanzenabfälle dürfen nicht verbrannt werden.

Das Verbot gilt ohne Ausnahme. Es hilft auch nicht, wenn man Feuerschalen, Metallfässer, Feuertonnen oder Körbe benutzt. Wer den Grünschnitt trotzdem anzündet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das kann ein hohes Bußgeld zur Folge haben.

Die Behörden erklären, wie man den Gartenabfall stattdessen richtig entsorgt. Die beste Lösung ist das Verrotten direkt auf dem eigenen Grundstück. Man kann die Reste einfach liegen lassen, untergraben oder unterpflügen. Wer möchte, kann den Schnitt auch mit einem Häcksler oder Schredder zerkleinern. Dabei muss man nur darauf achten, dass die Nachbarn nicht durch den Geruch belästigt werden.

Wenn das Verrotten auf dem eigenen Grund nicht klappt, muss der Müll offiziell entsorgt werden. Kleine Mengen passen in die Bio-Tonne. Für größere Mengen gibt es die Recyclinghöfe in Meuselwitz, Schmölln, Gößnitz, Lucka und Frohnsdorf sowie das Recyclingzentrum in Altenburg oder die Kompostieranlage in Göhren.

An den Recyclinghöfen darf man pro Woche einen halben Kubikmeter Grünschnitt abgeben. Wer noch mehr zu entsorgen hat, kann die Anlage in Göhren nutzen, muss sich dort aber vorher anmelden.

Quelle: Dobitschen – zur Originalmeldung

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