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Thüringer Landtag erleichtert Austritt aus Verwaltungsgemeinschaften

Copyright und Urheber siehe Dobitschen

Ein neues Gesetz macht es Gemeinden einfacher, ihre Verwaltungsgemeinschaft zu verlassen. Das könnte den Weg für Altkirchen und Drogen nach Schmölln ebnen.

Der Thüringer Landtag hat am 22. März 2018 das Gesetz zur Weiterentwicklung der Thüringer Gemeinden beschlossen. Für viele Orte, so auch für Dobitschen (Landkreis Altenburger Land, Thüringen), ist vor allem eine Änderung wichtig: Die sogenannte doppelte Mehrheit fällt weg.

Bisher war es extrem schwer, aus einer Verwaltungsgemeinschaft (VG) auszutreten. Man brauchte einen Beschluss der VG-Versammlung, bei dem zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein mussten. Mehr als die Hälfte der Versammlung musste zustimmen und gleichzeitig mussten mehr als 50 Prozent der Einwohner der gesamten Gemeinschaft hinter dem Plan stehen.

Diese Hürde gibt es nun nicht mehr. Das macht es für Gemeinden deutlich einfacher, einen Antrag auf Austritt beim Landtag zu stellen. Trotzdem bleibt eine wichtige Regel bestehen: Eine Gemeinde kann nicht einfach im Alleingang gehen. Am Ende muss immer der Thüringer Landtag ein Gesetz verabschieden, damit der Wechsel gültig wird.

Konkrete Auswirkungen gibt es bereits in der Region. Die Gemeinderäte von Altkirchen und Drogen sowie der Stadtrat in Schmölln (Landkreis Altenburger Land, Thüringen) haben bereits in der Vorwoche beschlossen, dass sie zusammengelegt werden wollen. Durch die neue Gesetzeslage ist es nun wahrscheinlicher, dass Altkirchen und Drogen tatsächlich nach Schmölln eingegliedert werden.

Ob und wann die Eingliederung nun final beschlossen wird, bleibt abzuwarten. Die Ermittlungen zu den genauen Modalitäten dauern an.

Quelle: Dobitschen – zur Originalmeldung

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