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Kuchen: Neuer Bebauungsplan für die Gänsstelle

Lageplan BPL Gänsstelle Copyright und Urheber siehe Kuchen

In Kuchen (Landkreis Alb-Donau, Baden-Württemberg) gibt es neue Regeln für das Baugebiet Gänsstelle. Der Gemeinderat hat den Plan nun offiziell beschlossen.

Der Gemeinderat von Kuchen hat am 29. September 2025 in einer öffentlichen Sitzung entschieden: Der Bebauungsplan für das Gebiet „Gänsstelle“ sowie die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften sind beschlossen. Mit der offiziellen Bekanntmachung am 9. Oktober 2025 treten diese Regeln nun in Kraft und sind rechtsverbindlich.

Um das betroffene Grundstück geht es konkret um das Flurstück Nummer 1905/1, bekannt als Gänsstelle 1. Das Areal ist 1.461 Quadratmeter groß. Es liegt nördlich des Baugebiets „Sommerberg“, das größtenteils in den 60er- und 70er-Jahren bebaut wurde. Im Süden grenzt das Gebiet an den Kuchalber Weg und die dortigen Wohnhäuser. In den anderen drei Richtungen – Norden, Westen und Osten – liegen Streuobstwiesen.

Wer wissen möchte, was genau in diesem Bereich gebaut werden darf, kann die Unterlagen einsehen. Der Bebauungsplan und die Begründung liegen im Rathaus am Marktplatz 11 in Zimmer 14 aus. Man kann sie dort während der Dienststunden anschauen und Auskunft verlangen. Alternativ stehen die Dokumente auch im Internet der Gemeinde zur Verfügung.

Das Rathaus ist montags, dienstags und donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr sowie montags und donnerstags von 14 bis 16 Uhr geöffnet. Mittwochs gibt es eine Sprechstunde von 14.30 bis 18 Uhr.

Wer rechtliche Einwände gegen das Verfahren oder Formfehler sieht, muss diese innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung schriftlich bei der Gemeinde melden. Auch Entschädigungsansprüche müssen schriftlich beim Verursacher beantragt werden.

Quelle: Kuchen – zur Originalmeldung

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