Kuchen führt neue Regeln für Zäune und Hecken ein
Der Gemeinderat von Kuchen (Baden-Württemberg) hat am 22. Juli 2024 neue Regeln für Einfriedungen festgelegt. Damit ist nun genau geregelt, welche Zäune und Mauern im Ort erlaubt sind und welche nicht. Die neuen Vorschriften treten mit der offiziellen Bekanntmachung vom 20. August 2024 in Kraft.
Die Regeln gelten für einen Großteil des Ortes. Betroffen sind fast alle Bereiche, für die es bereits Bebauungspläne gibt. Das betrifft unter anderem die Straßen rund um den Marktplatz, die Bahnhofstraße, die Friedrichstraße oder die Bereiche am Sommerberg und in den Herrenwiesen. Auch einige Grundstücke am Ortsrand, wie in der Gänsstelle oder in der Lindenstraße, fallen unter die neuen Regeln. Ebenso gelten sie für bebaute Bereiche, auch wenn es dort keinen speziellen Bebauungsplan gibt.
Wer genau wissen will, was auf seinem Grundstück erlaubt ist, kann die Unterlagen im Rathaus einsehen. Die Dokumente liegen im Bürgermeisteramt am Marktplatz 11 in Zimmer 14 aus. Alternativ sind die Vorschriften auch im Internet der Gemeinde unter kuchen.de veröffentlicht.
Das Rathaus ist zu den üblichen Dienststunden geöffnet. Montags, dienstags und donnerstags geht es von 8.30 Uhr bis 12 Uhr und nachmittags (Mo und Do) von 14 bis 16 Uhr. Mittwochs ist das Amt von 14.30 Uhr bis 18 Uhr besetzt.
Wer rechtliche Mängel an dem Verfahren sieht, hat nun ein Jahr Zeit, diese schriftlich bei der Gemeinde zu melden. Danach sind solche Fehler rechtlich nicht mehr relevant.
Quelle: Kuchen – zur Originalmeldung