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Kuchen legt Plan für Minihäuser Anken II fest

Copyright und Urheber siehe Kuchen

Die Gemeinde Kuchen hat den Bebauungsplan für ein neues Gebiet südlich des Sportzentrums Anken beschlossen.

Der Gemeinderat von Kuchen (Landkreis Alb-Donau, Baden-Württemberg) hat eine Entscheidung getroffen. Am 5. Dezember 2022 wurde in einer öffentlichen Sitzung der Bebauungsplan sowie die örtlichen Bauvorschriften für das Gebiet „Minihäuser Anken II“ beschlossen. Das Verfahren lief beschleunigt ab.

Das betroffene Gebiet liegt südlich des Sportzentrums Anken. Im Norden grenzt es an einen Lärmschutzwall und den Parkplatz des Ankenzentrums. Östlich verläuft die Herrenwiesenstraße, während im Süden Garagen und im Westen Wohnbebauung sowie private Grünflächen liegen. Es geht dabei konkret um Teile des Flurstücks Nummer 1548.

Mit der offiziellen Bekanntmachung am 9. Dezember 2022 sind die Pläne und Vorschriften rechtsverbindlich in Kraft getreten. Wer die Unterlagen und die Begründung einsehen möchte, kann dies im Rathaus am Marktplatz 11 tun. Die Akten liegen in Zimmer 14 aus und können während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.

Wer Einwände gegen das Verfahren oder Formfehler geltend machen will, muss dies innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung schriftlich bei der Gemeinde tun. Ebenso müssen Entschädigungsansprüche schriftlich beantragt werden.

Die Dienststunden im Rathaus sind wie folgt: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr. Am Montag und Donnerstag gibt es zudem eine Sprechstunde von 14 bis 16 Uhr, am Mittwoch ist das Amt von 14.30 Uhr bis 18 Uhr erreichbar.

Quelle: Kuchen – zur Originalmeldung

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