Kuchen: Neue Bauvorschriften für Bereich Runs
In Kuchen (Baden-Württemberg) gibt es neue Vorgaben für das Bauen im Bereich „Runs 1. Änderung“. Der Gemeinderat hat die entsprechenden Pläne und die örtlichen Bauvorschriften am 31. März 2025 in einer öffentlichen Sitzung beschlossen. Mit der offiziellen Bekanntmachung am 1. April 2025 sind diese Regeln nun rechtsverbindlich und treten in Kraft.
Betroffen ist ein Teilbereich des Flurstücks Nr. 1485/5. Das Gebiet liegt genau zwischen der Neckarstraße und der Richard-Wagner-Straße. In der Umgebung stehen bereits Einfamilienhäuser und kleinere Mehrfamilienhäuser. Im Osten grenzt das Gebiet an die Richard-Wagner-Straße, wo sich auf der gegenüberliegenden Seite ein Kindergarten befindet.
Wer genau wissen möchte, was dort gebaut werden darf, kann die Pläne und die Begründung im Rathaus einsehen. Die Unterlagen liegen im Bürgermeisteramt am Marktplatz 11 in Zimmer 14 aus. Alternativ können die Dokumente auch heruntergeladen werden.
Das Rathaus ist zu folgenden Zeiten geöffnet: Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr. Am Montag und Donnerstag gibt es zudem eine Sprechstunde von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, am Mittwoch ist das Amt von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr besetzt.
Wer Einwände gegen das Verfahren oder Fehler in den Unterlagen sieht, muss diese innerhalb eines Jahres schriftlich bei der Gemeinde melden. Auch mögliche Entschädigungsansprüche müssen schriftlich beantragt werden.
Quelle: Kuchen – zur Originalmeldung