Kuchen legt neue Regeln für östlichen Gewerbepark fest
Im Gemeinderat von Kuchen (Baden-Württemberg) wurde ein neuer Bebauungsplan für den sogenannten „Östlichen Gewerbepark“ verabschiedet. Zusammen mit den örtlichen Bauvorschriften gilt dieser Plan nun als verbindliche Satzung.
Das betroffene Gebiet liegt am nordwestlichen Ortsrand von Kuchen und ist etwa 19.600 Quadratmeter groß. Es grenzt an verschiedene Gewerbebetriebe, den SBI-Park und den Michelfeldgraben. Konkret geht es um die Grundstücke Im Gewerbepark 2, 4, 6, 8, 10 und 18 sowie ein weiteres Flurstück.
Wer wissen möchte, was genau in diesem Bereich erlaubt ist, kann die Unterlagen im Rathaus einsehen. Die Pläne liegen im Bürgermeisteramt am Marktplatz 11 in Zimmer 14 aus. Alternativ stehen die Dokumente auch im Internet der Gemeinde zur Verfügung.
Wer Einwände gegen das Verfahren oder Fehler in den Formvorschriften sieht, muss diese innerhalb eines Jahres schriftlich bei der Gemeinde melden. Nur so können etwaige Ansprüche geltend gemacht werden.
Die Einsicht im Rathaus ist zu den üblichen Dienststunden möglich. Das sind montags, dienstags und donnerstags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr sowie montags und donnerstags von 14 bis 16 Uhr. Mittwochs ist das Amt von 14.30 Uhr bis 18 Uhr besetzt.
Quelle: Kuchen – zur Originalmeldung