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Kuchen legt neue Bauvorschriften für die Gänsstelle fest

Lageplan BPL Gänsstelle Copyright und Urheber siehe Kuchen

In Kuchen (Baden-Württemberg) gibt es neue Regeln für ein bestimmtes Grundstück. Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan für die sogenannte Gänsstelle beschlossen.

Seit dem 9. Oktober 2025 gelten in Kuchen (Baden-Württemberg) neue Bauvorschriften für das Gebiet „Gänsstelle“. Der Gemeinderat hatte die entsprechenden Pläne bereits am 29. September 2025 in einer öffentlichen Sitzung beschlossen.

Es geht konkret um das Flurstück Nummer 1905/1, das unter der Adresse Gänsstelle 1 liegt. Das Grundstück ist 1.461 Quadratmeter groß. Es befindet sich nördlich des Baugebiets „Sommerberg“, das größtenteils in den 60er- und 70er-Jahren bebaut wurde. Im Süden grenzt das Gebiet an den Kuchalber Weg und die dortigen Wohnhäuser, während im Norden, Osten und Westen Streuobstwiesen liegen.

Wer wissen will, was genau auf dem Grundstück gebaut werden darf, kann die Pläne und die Begründung im Rathaus einsehen. Die Unterlagen liegen im Bürgermeisteramt am Marktplatz 11 in Zimmer 14 aus. Alternativ sind die Dokumente im Internet der Gemeinde unter kuchen.de abrufbar.

Wer die Unterlagen im Rathaus sehen möchte, sollte auf die Dienststunden achten: Montag, Dienstag und Donnerstag ist das Amt von 8.30 Uhr bis 12 Uhr besetzt. Am Montag und Donnerstag gibt es zudem eine Sprechzeit von 14 Uhr bis 16 Uhr. Mittwochs ist das Amt von 14.30 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.

Für Menschen, die rechtliche Einwände gegen die Form oder das Verfahren haben, läuft nun eine Frist. Diese beträgt ein Jahr ab dem Tag der Bekanntmachung. Beschwerden müssen schriftlich beim Bürgermeisteramt eingereicht werden.

Quelle: Kuchen – zur Originalmeldung

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