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Kuchen legt neue Bauvorschriften für Bereich Runs fest

Copyright und Urheber siehe Kuchen

In Kuchen (Baden-Württemberg) gibt es neue Regeln für den Bau im Bereich Runs. Der Gemeinderat hat den neuen Bebauungsplan beschlossen.

Der Gemeinderat von Kuchen hat am 31. März 2025 in einer öffentlichen Sitzung entschieden: Für das Gebiet „Runs 1. Änderung“ gelten ab sofort neue Bauvorschriften und ein aktualisierter Bebauungsplan. Das Ganze wurde in einem beschleunigten Verfahren abgewickelt.

Es geht konkret um ein Grundstück zwischen der Neckarstraße und der Richard-Wagner-Straße. Betroffen ist ein Teil des Flurstücks Nummer 1485/5. In diesem Bereich stehen bereits einige Einfamilienhäuser und kleinere Mehrfamilienhäuser. Im Osten grenzt das Gebiet an die Richard-Wagner-Straße, wo sich auch ein Kindergarten befindet.

Mit der offiziellen Bekanntmachung am 1. April 2025 sind die neuen Regeln rechtsverbindlich geworden. Wer genau wissen will, was dort nun gebaut werden darf, kann die Unterlagen im Rathaus einsehen. Die Pläne und die Begründung liegen im Bürgermeisteramt am Marktplatz 11 in Zimmer 14 aus. Alternativ kann man die Dokumente auch auf der Webseite der Gemeinde herunterladen.

Wer die Unterlagen im Rathaus besuchen will, sollte auf die Dienststunden achten: Montag, Dienstag und Donnerstag ist von 8.30 bis 12 Uhr geöffnet. Am Montag und Donnerstag gibt es zudem eine Sprechzeit von 14 bis 16 Uhr, am Mittwoch ist das Amt von 14.30 bis 18 Uhr besetzt.

Für Leute, die rechtliche Bedenken gegen den Plan haben oder Entschädigungen fordern, läuft nun die Uhr. Fehler im Verfahren oder Mängel bei der Abwägung müssen innerhalb eines Jahres schriftlich bei der Gemeinde gemeldet werden. Danach sind diese Einwände nicht mehr gültig.

Quelle: Kuchen – zur Originalmeldung

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