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Kuchen führt neue Regeln für Zäune und Hecken ein

Lageplan Einfriedung Copyright und Urheber siehe Kuchen

Die Gemeinde Kuchen hat eine neue Einfriedungssatzung beschlossen. Damit wird festgelegt, welche Zäune und Begrenzungen im Ort erlaubt sind.

Der Gemeinderat von Kuchen (Baden-Württemberg) hat am 22. Juli 2024 eine neue Satzung für Einfriedungen beschlossen. Das bedeutet konkret: Es gibt nun feste Regeln darüber, wie Zäune, Mauern oder Hecken auf den Grundstücken auszusehen haben und was erlaubt ist.

Die neuen Vorschriften gelten für einen großen Teil des Ortes. Betroffen sind fast alle Bereiche, für die es bereits Bebauungspläne gibt. Dazu gehören unter anderem die Straßen rund um den Marktplatz, die Bahnhofstraße, die Schillerstraße sowie Gebiete wie die Herrenwiesen oder das Sport- und Freizeitzentrum Anken. Auch einige einzelne Häuser am Ortsrand, zum Beispiel in der Lindenstraße oder der Hohle Gasse, fallen unter diese Regeln. Wer genau wissen will, ob sein Grundstück betroffen ist, kann den Lageplan vom 15. Juli 2024 einsehen.

Die Regeln sind ab dem 20. August 2024 rechtsverbindlich und treten mit der offiziellen Bekanntmachung in Kraft.

Wer die Details der Satzung lesen möchte, kann dies online auf der Webseite der Gemeinde tun. Alternativ liegen die Unterlagen im Rathaus am Marktplatz 11 in Zimmer 14 aus. Man kann sie dort während der Dienststunden einsehen und Fragen stellen. Das Rathaus ist unter anderem montags, dienstags und donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr sowie mittwochs von 14.30 bis 18 Uhr geöffnet.

Falls jemand rechtliche Mängel an dem Verfahren oder der Abwägung sieht, muss dies innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung schriftlich bei der Gemeinde gemeldet werden.

Quelle: Kuchen – zur Originalmeldung

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