Klettgau führt Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte ein
In Klettgau (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg) gibt es neue Regeln für alle, die Beiträge für das Gemeindeblatt einreichen. Seit dem 2. August 2026 müssen Bilder, Texte, Flyer oder Anzeigen gekennzeichnet werden, wenn sie mit Künstlicher Intelligenz erstellt wurden. Das betrifft zum Beispiel Inhalte aus Programmen wie ChatGPT oder Canva.
Grund für die Änderung ist ein Gesetz der Europäischen Union (EU AI Act). Die Bundesnetzagentur prüft nun, ob diese Kennzeichnungspflicht eingehalten wird. Wenn die Regeln ignoriert werden, drohen dem Herausgeber des Gemeindeblattes, also der Gemeinde Klettgau, hohe Bußgelder. Die Gemeinde hat angekündigt, dass sie solche Strafzahlungen im Zweifel an die Menschen weiterreichen wird, die den Text oder das Bild geschrieben haben.
Es gibt dabei genaue Vorgaben, was markiert werden muss: Alle realistisch wirkenden Bilder, Audio- oder Videodateien müssen als künstlich erzeugt gekennzeichnet werden. Bei Texten ist es etwas anders. Hier ist die Kennzeichnung nur nötig, wenn es um Themen von öffentlichem Interesse geht und kein Mensch den Text mehr überarbeitet hat. Sobald eine Person den KI-Text redaktionell bearbeitet und die Verantwortung dafür übernimmt, ist kein Hinweis mehr nötig.
Die Kennzeichnung selbst ist einfach. Es reicht ein gut sichtbarer Hinweis wie „Mit KI erstellt“, „Mit KI generiert“ oder „Mit KI bearbeitet“. Wo genau der Text steht, ist egal, solange man ihn sofort sieht. Beiträge, die erkennbar von einer KI stammen, aber nicht markiert sind, lehnt die Gemeinde ab und veröffentlicht sie nicht.
Wer Fragen zu den neuen Regeln hat, kann sich an Frau Preiser wenden. Sie ist unter der Telefonnummer +49 7742 935-112 oder per E-Mail unter apreiser(at)klettgau.de erreichbar.
Quelle: Klettgau – zur Originalmeldung