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Kiel: Zoll beschlagnahmt Luxusgüter wegen Schwarzarbeit

Bei einer Baufirma in Kiel sollen Sozialbeiträge hinterzogen worden sein. Jetzt haben die Beamten Autos und teure Taschen im Wert von über 100.000 Euro sichergestellt.

Das Finanzamt Kiel hatte bei einer Prüfung der Lohnsteuer etwas bemerkt. In der Buchhaltung der Baufirma stimmten die Rechnungen nicht. Es gab sogenannte Abdeckrechnungen. Das sind Scheinrechnungen für Subunternehmer, die eigentlich gar keine Arbeit geleistet haben. Damit wollte das Paar wohl verschleiern, dass Mitarbeiter illegal beschäftigt wurden.

Im Zentrum der Ermittlungen stehen eine 39-jährige Deutsche und ihr 48-jähriger Ehemann, ein türkischer Staatsangehöriger. Die Frau war früher die Geschäftsführerin, später übernahm der Mann den Posten. Den beiden wird vorgeworfen, seit 2019 Arbeiter im Baugewerbe gar nicht oder nur teilweise angemeldet zu haben. Dadurch sollen Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten worden sein.

Die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit vom Hauptzollamt Kiel (Schleswig-Holstein) gingen der Sache nach. Schon Mitte Juli gab es eine erste Durchsuchung in den Wohn- und Geschäftsräumen. Dabei fanden die Ermittler Hinweise auf ein teures Auto, das aber nicht da war. Die Beamten nahmen die Fahrzeugpapiere an sich. Kurz darauf meldeten die Beschuldigten die Papiere als gestohlen und meldeten das Auto ab.

Am 18. August 2026 kam es zur zweiten Durchsuchung. Diesmal fanden die zwölf Einsatzkräfte das erste Fahrzeug und schleppten es ab, damit es nicht wieder verschwindet. Außerdem nahmen sie die Handys des Paares und Geschäftsunterlagen mit. Ein zweites hochwertiges Auto war offenbar vom Firmen- ins Privatvermögen geschoben und versteckt worden. Gemeinsam mit der Landespolizei Schleswig-Holstein konnten die Beamten auch diesen Wagen finden und sicherstellen.

Insgesamt wurden Vermögenswerte im Wert von über 100.000 Euro gepfändet, darunter die zwei Autos und zwei teure Damenhandtaschen. Ein Gericht hatte zuvor einen Vermögensarrest über rund 400.000 Euro angeordnet. So soll verhindert werden, dass die Beschuldigten finanziell von ihrer Tat profitieren.

Jetzt werten die Ermittler die Handys und die Unterlagen aus. Die Ermittlungen dauern an. Ob und inwieweit sich die Beschuldigten strafbar gemacht haben, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Hauptzollamt Kiel – zur Originalmeldung

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