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Kamp-Lintfort: Mordfall von 2017 neu aufgerollt

Ein Hinweis aus der Bevölkerung führt die Polizei fast neun Jahre nach einer Schießerei zu einem Verdächtigen in Kamp-Lintfort.

Es begann alles an einem Novembermorgen im Jahr 2017. Ein Spaziergänger entdeckte auf dem Wanderparkplatz "Peringsmaar" in Bedburg (Rhein-Erft-Kreis, Nordrhein-Westfalen) einen 46-jährigen Mann in seinem VW Golf. Der Mann war schwer angeschossen. Die Retter brachten ihn schnell in eine Klinik, wo die Ärzte versuchten, ihn zu retten. Doch die Verletzungen waren zu schlimm: Im August 2018 starb der Mann an den Folgen der Schüsse.

Damals suchten die Ermittler den Tatort ab. Sie fanden Einschusslöcher an einem VW und an Verkehrsschildern in der Umgebung. Lange Zeit blieb die Tat ein Rätsel, und die Mordkommission fand keinen konkreten Verdächtigen. Heute gehen die Ermittler davon aus, dass der Mann schon zwei Tage vor dem Fund in seinem Auto angeschossen wurde.

Nun gibt es einen neuen Anhaltspunkt. Ein Hinweis aus der Bevölkerung hat dazu geführt, dass die Staatsanwaltschaft Köln und die Kriminalpolizei den Fall neu aufgerollt haben. Am frühen Donnerstagmorgen, dem 27. August, durchsuchten die Beamten drei Privatwohnungen in Bedburg und im Kreis Wesel.

In einer Wohnung in Kamp-Lintfort (Kreis Wesel, Nordrhein-Westfalen) trafen die Polizisten auf einen 40-jährigen Mann. Sie nahmen ihn mit, um ihn erkennungsdienstlich zu behandeln. Bei den Durchsuchungen beschlagnahmten die Beamten außerdem mehrere Mobiltelefone. Diese Geräte müssen nun kriminaltechnisch untersucht und ausgewertet werden.

Was genau der 40-Jährige mit der Tat zu tun hat und warum der Mann damals angeschossen wurde, ist noch völlig unklar. Die Ermittlungen dauern an. Ob und inwieweit sich der Verdächtige strafbar gemacht hat, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Die Polizei sucht weiterhin nach Zeugen. Wer Hinweise hat, kann diese unter der Telefonnummer 0221 229-0 oder per E-Mail an [email protected] melden.

Quelle: Kreispolizeibehörde Wesel – zur Originalmeldung

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