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Hessen: Höhere Mindestlöhne für Sicherheitsdienste

Copyright und Urheber siehe Landesregierung Hessen

Rund 20.000 Beschäftigte in der Sicherheitsbranche in Hessen profitieren von neuen Lohnregeln. Die Landesregierung sorgt dafür, dass nun alle Betriebe die Tariflöhne zahlen müssen.

Wer in Hessen im Sicherheitsdienst arbeitet, kann sich auf feste Mindestlöhne verlassen. Die Landesregierung hat den aktuellen Entgelttarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt. Das bedeutet konkret: Auch Firmen, die gar nicht in einem Arbeitgeberverband sind, müssen ihren Leuten jetzt die Tariflöhne zahlen. Damit will das Ministerium verhindern, dass manche Betriebe ihre Preise drücken, indem sie die Löhne extrem niedrig halten.

Die neuen Regeln gelten rückwirkend zum 1. Januar 2026. Für zwölf verschiedene Tarifgruppen wurden die Sätze festgelegt. Im gesamten Jahr 2026 liegt der Stundenlohn damit zwischen 15,15 Euro und 19,08 Euro. Ab dem 1. Januar 2027 steigen die Beträge weiter an und liegen dann zwischen 15,70 Euro und 19,78 Euro.

Besonders wichtig für viele Mitarbeiter sind die neuen Zuschläge. Seit dem 1. April 2026 gelten nun auch für alle Betriebe feste Zuschläge für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie für Mehrarbeit. Zudem wurden die Zulagen für die Entgeltgruppe III neu geregelt.

Auch die Azubis kommen nicht zu kurz. Die Vergütung für Auszubildende wurde ebenfalls rückwirkend zum Jahresbeginn verbindlich gemacht. Im Jahr 2026 erhalten sie je nach Lehrjahr zwischen 1.175 Euro und 1.325 Euro im Monat. Ab 2027 steigt dieser Betrag auf eine Spanne von 1.250 Euro bis 1.400 Euro.

Die Entscheidung fiel auf Antrag des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft (BDSW) und der Gewerkschaft ver.di. Die genauen Details zu den einzelnen Lohngruppen und Zulagen sind im Bundesanzeiger vom 29. Juli 2026 veröffentlicht.

Quelle: Landesregierung Hessen – zur Originalmeldung

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