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Hessen gibt deutlich mehr Geld für jüdische Gemeinden

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Die Landesregierung in Wiesbaden verlängert den Staatsvertrag mit den jüdischen Gemeinden und erhöht die finanziellen Mittel für Schutz und Förderung.

Die Landesregierung von Hessen (Wiesbaden) hat am Dienstag wichtige Verträge mit den jüdischen Gemeinden verlängert. Ministerpräsident Boris Rhein und Daniel Neumann vom Landesverband Jüdischer Gemeinden in Hessen haben den gemeinsamen Staatsvertrag um weitere fünf Jahre verlängert. Gleichzeitig wurde ein neuer Vertrag über Sicherheitsleistungen unterschrieben, der vor allem die Gemeinde in Frankfurt am Main betrifft.

Das bedeutet konkret: Es fließt deutlich mehr Geld in die Förderung jüdischen Lebens. Die jährlichen Landesleistungen werden schrittweise erhöht. Bis zum Jahr 2031 sollen es insgesamt acht Millionen Euro sein. Insgesamt sieht der Finanzplan eine Aufstockung auf 10,7 Millionen Euro im Jahr 2027 vor, bis die Summe im Jahr 2031 schließlich 11,4 Millionen Euro erreicht. Damit sollen die Gemeinden besser planen können.

Ein großer Teil der Unterstützung fließt in die Sicherheit. Da die Zahl der antisemitischen Straftaten in Hessen im Jahr 2025 erneut gestiegen ist – auf insgesamt 374 Fälle – wird der Schutz verstärkt. Das Geld wird unter anderem für Sicherheitspersonal und die Wartung von Schutzanlagen genutzt. In Frankfurt wurde so seit Februar 2025 an der Westendsynagoge eine neue Videoanlage installiert. Die Polizei schützt Synagogen, Schulen und Gemeindezentren bereits jetzt mit viel Personal.

Neben dem Geld und dem Schutz setzt die Regierung auch auf Bildung. An den Schulen in Hessen soll jüdisches Leben sichtbarer gemacht werden, um Vorurteilen und Hass entgegenzuwirken. Die Landesregierung betont, dass der Schutz jüdischen Lebens eine staatliche Pflicht sei.

Wie genau die weiteren Sicherheitsmaßnahmen in den kommenden Jahren aussehen und welche weiteren Projekte mit dem Geld gefördert werden, ist derzeit noch nicht im Detail bekannt. Die Zusammenarbeit zwischen dem Land und den Gemeinden läuft nun erst einmal für weitere fünf Jahre.

Quelle: Landesregierung Hessen – zur Originalmeldung

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