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Hemsbach: Wichtige Fristen für den Bürgerentscheid im September

Am 27. September gibt es in Hemsbach einen Bürgerentscheid. Wer abstimmen will, sollte jetzt die Termine für das Wählerverzeichnis und die Briefwahl im Blick haben.

In Hemsbach (Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Württemberg) steht am 27. September 2026 ein Bürgerentscheid an. Damit die Stimme zählt, muss man im Wählerverzeichnis stehen. Die meisten Bewohner bekommen ihre Wahlbenachrichtigung automatisch bis zum 6. September zugeschickt.

Wer bis dahin keinen Brief im Kasten hat, aber eigentlich wählen darf, muss schnell handeln. In diesem Fall muss ein Antrag auf Eintragung gestellt werden. Das gilt auch für Menschen ohne festen Wohnsitz, die seit drei Monaten in der Stadt leben, oder für Unionsbürger, die nicht im Melderegister stehen. Die entsprechenden Formulare gibt es im Bürgermeisteramt, Wahlamt, Zimmer 1 in der Grabenstraße 2. Die Anträge müssen bis spätestens Sonntag, den 6. September, dort eingehen.

Wer prüfen möchte, ob seine Daten im Verzeichnis stimmen, kann vom 7. bis zum 11. September ins Rathaus gehen. Dort liegt das Verzeichnis während der Öffnungszeiten aus. Falls Fehler drin sind, muss die Berichtigung bis Freitag, den 11. September, 12 Uhr beantragt werden.

Für alle, die nicht in ihr zugeteiltes Wahllokal gehen können oder lieber per Post abstimmen wollen, gibt es den Wahlschein. Diesen kann man bis Freitag, den 25. September, 15 Uhr beantragen. Das geht schriftlich, mündlich oder per E-Mail, aber nicht am Telefon. Wer plötzlich schwer erkrankt ist, kann den Wahlschein noch bis zum Abstimmungstag um 15 Uhr beantragen.

Wer per Briefwahl abstimmt, muss darauf achten, dass der Wahlbrief am 27. September bis spätestens 18 Uhr beim Gemeindewahlausschuss ankommt. Man kann den Brief entweder kostenlos per Post schicken oder direkt an der angegebenen Stelle abgeben.

Quelle: Hemsbach – zur Originalmeldung

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