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Flurbereinigung Laudenbach: Landratsamt entzieht Besitz an Flächen

Ab Oktober 2026 dürfen Eigentümer und Pächter bestimmte Grundstücke in der Oberen Hassel nicht mehr nutzen. Das Landratsamt bereitet so den Ausbau von Wegen und Gewässern vor.

In Laudenbach (Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Württemberg) gibt es Neuigkeiten zur Flurbereinigung in der Oberen Hassel. Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat eine zweite vorläufige Anordnung erlassen. Das bedeutet konkret: Ab dem 1. Oktober 2026 wird den Eigentümern, Pächtern und anderen Berechtigten der Besitz und die Nutzung bestimmter Flächen dauerhaft entzogen.

Welche Grundstücke genau betroffen sind, steht in der sogenannten Besitzregelungskarte. Dort sind die betroffenen Flächen rot markiert. Diese Flächen werden nun für den vorzeitigen Ausbau von gemeinschaftlichen Anlagen genutzt. Geplant sind vor allem neue Wege und Maßnahmen an Gewässern, die bereits im November 2025 genehmigt wurden.

Ab Oktober übernimmt die Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung den Besitz an diesen Flächen. Auch der abgeschobene Mutterboden gehört dann der Gemeinschaft, die entscheidet, was damit passiert. Wer die neuen Wege nutzen will, muss warten: Solange die Bauarbeiten laufen, ist die Nutzung noch nicht fertiger Wege verboten.

Um die Betroffenen zu entschädigen, wurden wesentliche Bestandteile auf den Flächen, wie zum Beispiel Bäume oder Gebäude, von Sachverständigen bewertet. Die entsprechenden Geldabfindungen wurden bereits festgesetzt. Wer jedoch Zäune entfernen muss, bekommt dafür kein Geld; das müssen die Eigentümer selbst erledigen.

In der Regel gibt es keine Entschädigung für den Aufwuchs oder die Nutzung. Nur in echten Härtefällen kann man eine Entschädigung beantragen. Diese Anträge müssen bis spätestens 31. Dezember 2026 beim Amt für Flurneuordnung des Landratsamtes eingereicht werden. Pächter müssen ihr Pachtverhältnis nachweisen, um in Frage zu kommen. Die Auszahlungen laufen über die Teilnehmergemeinschaft.

Das Landratsamt hat angeordnet, dass diese Maßnahmen sofort gelten. Der Grund dafür ist der Artenschutz: Die Bauarbeiten dürfen nur zu bestimmten Jahreszeiten stattfinden. Würde es zu Verzögerungen kommen, würde sich das gesamte Projekt um mindestens ein Jahr verschieben.

Die betroffenen Menschen können die Karten und das Verzeichnis der Grundstücksbestandteile ab sofort für einen Monat im Rathaus in Laudenbach einsehen. Wer Fragen hat, kann sich in diesem Zeitraum telefonisch oder nach Terminvereinbarung beim Landratsamt melden. Alternativ gibt es die Unterlagen online beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung. Gegen die Anordnung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch beim Landratsamt in Heidelberg eingelegt werden.

Quelle: Hemsbach – zur Originalmeldung

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