Hemsbach führt neue Gebühren für Feuerwehr-Einsätze ein
Der Gemeinderat der Stadt Hemsbach (Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Württemberg) hat am 27. Juli 2026 eine neue Satzung für den Kostenersatz der Feuerwehr beschlossen. Damit wird genau geregelt, wann die Stadt Geld für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr zurückfordert und wie hoch diese Kosten sind.
Normalerweise ist die Hilfe der Feuerwehr bei Bränden oder Notfällen kostenlos. Es gibt aber wichtige Ausnahmen. Wer eine Gefahr absichtlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht hat, muss für die Kosten aufkommen. Das gilt auch für Fahrzeughalter, wenn ein Auto den Einsatz ausgelöst hat. Wer die Feuerwehr ohne Grund alarmiert oder wenn eine Brandmeldeanlage ohne echtes Feuer auslöst, bekommt ebenfalls eine Rechnung.
Auch spezielle Aufgaben kosten Geld. Wenn die Feuerwehr zum Beispiel eine Brandsicherheitswache übernimmt oder Gefahren für Schiffe abwehrt, wird dies in Rechnung gestellt. Nur wenn die Zahlung eine zu große Härte wäre oder ein öffentliches Interesse dagegen spricht, kann die Stadt auf das Geld verzichten.
Die Abrechnung erfolgt nach Stundensätzen. Für jeden ehrenamtlichen Feuerwehrhelfer werden 20,33 Euro pro Stunde berechnet. Bei den Fahrzeugen gibt es große Unterschiede: Während ein Anhänger 9 Euro pro Stunde kostet, liegt der Satz für die Drehleiter bei 290 Euro. Ein Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug (HLF 20) kostet 236 Euro pro Stunde. Die Zeit läuft für die Leute ab der Alarmierung und für die Autos ab der Abfahrt aus dem Gerätehaus. Abgerechnet wird in halben Stunden.
Zusätzlich zu den Stundensätzen können die tatsächlichen Kosten für Verbrauchsmaterialien oder Sonderlöschmittel berechnet werden. Falls die Leistungen umsatzsteuerpflichtig sind, kommt die Mehrwertsteuer oben drauf.
Die neue Regelung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft. Eine alte Gebührensatzung aus dem Jahr 1991 wird dadurch ersetzt.
Quelle: Hemsbach – zur Originalmeldung