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Hannover: Waffenverbot im Hauptbahnhof verlängert

Wer mit Messern oder anderen Waffen am Hauptbahnhof in Hannover unterwegs ist, riskiert Ärger mit der Bundespolizei. Das Verbot gilt nun bis Ende September.

Am Hauptbahnhof in Hannover (Niedersachsen) bleibt es bei strengen Regeln. Die Bundespolizei hat das Verbot für gefährliche Gegenstände verlängert. Ab dem 1. September 2026 bis einschließlich zum 30. September 2026 dürfen Besucher und Reisende keine Waffen mitführen.

Das Verbot ist deutlich: Es gilt für Schusswaffen, Schreckschusswaffen und alles, was schneiden oder stechen kann. Das betrifft Messer aller Art sowie Hieb- und Stoßwaffen. Die Regeln gelten für das gesamte Bahnhofsgebäude und auch für die Bahnsteige. Nur die Raschplatzhalle und die Niki-de-Saint-Phalle-Promenade sind von diesem Verbot ausgenommen.

Die Polizei begründet den Schritt mit der aktuellen Lage. Es gibt immer wieder Fälle von Körperverletzungen mit Messern oder anderen gefährlichen Werkzeugen. Allein schon das Mitführen solcher Gegenstände sorgt für Unruhe und gefährdet die Sicherheit der Menschen am Bahnhof.

Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit Konsequenzen rechnen. Die Beamten der Bundespolizei kontrollieren die Einhaltung. Wer erwischt wird, kann einen Platzverweis bekommen oder bekommt ein komplettes Bahnhofsverbot. In manchen Fällen dürfen die Menschen gar nicht mehr mit dem Zug fahren. Zusätzlich drohen Strafverfahren nach dem Waffengesetz oder ein Zwangsgeld, wenn jemand uneinsichtig bleibt.

Die Bundespolizei warnt zudem davor, Waffen zur Selbstverteidigung zu tragen. Das gebe oft ein falsches Gefühl von Sicherheit. In Streitsituationen könne eine Waffe die Lage schnell verschlimmern, anstatt sie zu beruhigen. Zudem sei es für die Polizei oft schwer zu erkennen, wer eigentlich das Opfer und wer der Täter ist, wenn beide eine Waffe haben. Als Alternative empfiehlt die Polizei sogenannte Schrillalarme, die durch einen lauten Ton Aufmerksamkeit erregen und Täter abschrecken sollen.

Quelle: Bundespolizeidirektion Hannover – zur Originalmeldung

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