Hamburg: Messer- und Waffenverbot in Bahnhöfen verlängert
In den Bahnhöfen von Hamburg (Hamburg-Hauptbahnhof, Altona, Harburg, Bergedorf und Dammtor) bleibt es bei strengen Regeln. Die Bundespolizeidirektion Hannover hat entschieden, das Verbot für gefährliche Werkzeuge zu verlängern. Ab dem 1. September 2026 bis einschließlich zum 30. September 2026 dürfen Reisende und Besucher dort keine Waffen mitführen.
Das Verbot ist deutlich: Es gilt für Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Messer aller Art sowie Hieb-, Stoß- und Stichwaffen. Nur in ganz wenigen Ausnahmefällen ist das Mitführen erlaubt. Im Hauptbahnhof betrifft das Verbot alle Gebäudeteile, nur der Mönckebergtunnel ist nicht Teil der Regelung.
Die Bundespolizei begründet diesen Schritt mit der aktuellen Lage. Es gebe zu viele Fälle von Körperverletzungen mit Messern oder anderen gefährlichen Gegenständen. Allein schon das Mitführen solcher Waffen beeinträchtige die Sicherheit der Menschen an den Bahnhöfen.
Die Beamten der Bundespolizei kontrollieren die Einhaltung des Verbots. Wer erwischt wird, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Die Polizei kann die Person vom Bahnhof verweisen, ein Hausverbot aussprechen oder den Zutritt zu den Zügen verweigern. Wer uneinsichtig ist, muss zudem mit einem Zwangsgeld rechnen. Außerdem kann es zu einem Strafverfahren oder einem Bußgeldverfahren nach dem Waffengesetz kommen.
Die Polizei warnt zudem davor, Waffen zur Selbstverteidigung zu tragen. Das gebe oft eine falsche Sicherheit und könne Situationen sogar verschlimmern, weil Streit schneller eskalieren. Zudem sei es für die Retter und Beamten oft schwer zu erkennen, wer das Opfer und wer der Täter ist, wenn beide eine Waffe haben. Als Alternative empfiehlt die Polizei sogenannte Schrillalarme, die durch einen lauten Ton Aufmerksamkeit erzeugen und Täter abschrecken sollen.
Quelle: Bundespolizeidirektion Hannover – zur Originalmeldung