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Hamburg: Mann nach Gewaltattacke am Hauptbahnhof schwer verletzt

Ein 22-Jähriger wurde im Stadtteil St. Georg brutal zusammengeschlagen. Die Polizei nahm nun einen Tatverdächtigen fest.

Es war der frühe Morgen des 1. Februar 2026. Ein 22-jähriger Mann war mit zwei Freunden, die 17 und 19 Jahre alt sind, auf der Reeperbahn unterwegs. Gegen 6:55 Uhr stieg die Gruppe in die U-Bahn und fuhr zum Hauptbahnhof in Hamburg (Hamburg).

Kaum waren die drei Männer aus der Bahn gestiegen, kam es auf dem Bahnsteig zum Streit mit zwei Unbekannten. Die Situation eskalierte schnell. Die Angreifer trennten den 22-Jährigen von seinen Freunden und zogen ihn auf den Inge-Stolten-Weg. Dort schlug einer der Täter so heftig auf den jungen Mann ein und trat ihn, dass das Opfer das Bewusstsein verlor. Erst als die beiden Freunde eingriffen, ließen die Angreifer von dem Mann ab und flüchteten vom Ort.

Die Freunde halfen dem Verletzten zurück zum Hauptbahnhof und riefen die Retter. Der junge Mann wurde in ein Krankenhaus gebracht. Dort mussten die Ärzte eine Notoperation durchführen, weil seine Milz gerissen war. Erst im Krankenhaus wurde klar, dass er Opfer einer Gewalttat geworden war.

Die Ermittlungsgruppe Alster suchte nach den Tätern und wertete Videoaufnahmen aus. Dabei kamen zwei russische Staatsangehörige ins Visier, die damals 20 und 21 Jahre alt waren. Anfang April durchsuchten Polizisten aus Hamburg, Barth (Mecklenburg-Vorpommern) und Buxtehude (Niedersachsen) zwei Wohnungen. In Buxtehude fanden die Beamten den damals 20-Jährigen und nahmen sein Handy als Beweis mit. Da es anfangs keine Gründe für eine Haft gab, ließen sie ihn vor Ort wieder laufen.

Doch die Ermittler fanden später weitere Beweise. Ein Richter erließ schließlich einen Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung. Am vergangenen Freitag wurde der mittlerweile 21-Jährige bei einer Routinekontrolle in der Waffenverbotszone am Jungfernstieg entdeckt und festgenommen.

Das Verfahren gegen den anderen Verdächtigen, der heute 22 Jahre alt ist, wurde eingestellt, da es gegen ihn keine ausreichenden Beweise gab. Ob und inwieweit sich der Festgenommene strafbar gemacht hat, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungen dauern an. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Polizei Hamburg – zur Originalmeldung

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