Hagen-Lennetal: Streit bei Schrottplatz eskaliert völlig
Am Montagnachmittag wollten zwei Männer in der Tiegelstraße in Hagen-Lennetal (Hagen, Nordrhein-Westfalen) Schrott bei einer Recyclingfirma abladen. Doch die Stimmung kippte schnell. Ein 41-jähriger Mitarbeiter der Firma forderte den Begleiter des Besuchers auf, die Sachen abzuladen. Als der 48-jährige Besucher aus Balve dazukam, um zu helfen, wurde der Mitarbeiter plötzlich wütend. Er schlug auf den Mann ein und benutzte dafür eine Eisenstange.
Kurz darauf mischte sich ein weiterer Mitarbeiter, 40 Jahre alt, in den Streit ein. Er schlug dem 48-Jährigen mit der Faust ins Gesicht. Der Mann aus Balve wurde leicht verletzt. Die Retter mussten ihn mit einem Krankenwagen in ein Krankenhaus bringen.
Als die Polizei eintraf, wollten die beiden Mitarbeiter zunächst nichts sagen. Doch dann eskalierte die Situation erneut. Der 41-Jährige griff die Polizisten an. Gleichzeitig mischte sich ein 26-jähriger Mann aus Düsseldorf ein. Er störte die Beamten immer wieder, rief laute Kommentare und stellte sich zwischen einen Polizisten und den 41-Jährigen.
Die Beamten wiesen den jungen Mann aus Düsseldorf vom Platz. Er ging zwar erst weg, kam aber kurz darauf wieder zurück. Er weigerte sich beharrlich, seinen Namen zu nennen, und wurde immer aggressiver. Er nahm eine bedrohliche Haltung ein und ging mit erhobenen Händen auf einen Beamten zu. Da er auch die Fahrt zur Wache verweigerte, legten ihm die Polizisten Handschellen an.
Der 26-Jährige wehrte sich dabei so stark, dass die Beamten ihn zu Boden bringen und fixieren mussten. In diesem Moment schubste er einen Polizisten. Währenddessen versuchte der 41-jährige Mitarbeiter, den Düsseldorfer zu befreien. Er griff nach dem Arm eines Polizisten und stieß ihn mit dem Knie gegen den Oberkörper. Ein anderer Beamter konnte den Angreifer zur Seite drücken.
Ein Polizist wurde bei dem Chaos leicht verletzt, konnte seinen Dienst aber fortsetzen. Die Polizei hat nun mehrere Strafverfahren gegen die Männer eingeleitet.
Ob und inwieweit sich die Beteiligten strafbar gemacht haben, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.