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Hagen-Altenhagen: 15-Jähriger flieht mit Roller vor Polizei

Ein Jugendlicher versuchte in Hagen-Altenhagen, einer Verkehrskontrolle zu entkommen. Er fuhr sogar über Grünflächen, bevor die Beamten ihn packten.

Am Dienstagabend gegen 23.15 Uhr passierte es in Hagen-Altenhagen (Nordrhein-Westfalen). Ein Zeuge hatte die Polizei gerufen, weil er auf der Fleyer Straße zwei sehr junge Leute auf einem Roller gesehen hatte. Beide trugen keine Helme.

Kurz darauf entdeckte eine Streife das Kleinkraftrad auf der Schneiderstraße. Als die Polizisten die beiden ansprachen, passierte alles sehr schnell: Der Beifahrer sprang vom Roller und rannte sofort weg. Auch der Fahrer wollte nicht gestoppt werden. Er lenkte den Roller an einem parkenden Auto vorbei, raste auf den Gehweg und fuhr mitten über eine Grünfläche.

Die Beamten rannten hinterher. Nach einer kurzen Verfolgung konnten sie den 15-jährigen Fahrer einholen, weil ihm ein Zaun den Weg versperrte. Der Jugendliche versuchte noch hektisch, mit dem Roller wegzukommen, doch die Polizisten zogen ihn schließlich zu Boden und hielten ihn fest. Der Beifahrer war zu diesem Zeitpunkt bereits verschwunden. Die Polizei suchte die Umgebung ab, fand ihn aber nicht mehr.

Bei der Kontrolle fiel auf, dass der Jugendliche nur kurze Sommerkleidung und Badeschlappen trug, aber natürlich keinen Helm. Zudem besaß er keinen Führerschein für das Fahrzeug und der Roller war nicht versichert. Der 15-Jährige behauptete gegenüber den Beamten, er habe nicht gewusst, dass man für den Roller einen Führerschein und einen Helm braucht. Er gab an, das Fahrzeug am Dienstag in Gevelsberg gekauft und erst geschoben zu haben. In der Kapellenstraße in Hagen habe er dann nur eine kurze Probefahrt gemacht. Einen Kaufvertrag konnte er jedoch nicht zeigen.

Da die Polizei vor Ort nicht klären konnte, wem der Roller wirklich gehört, nahmen die Beamten das Fahrzeug mit. Der Jugendliche wurde an seine Eltern übergeben. Er erhielt Anzeigen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Ob und inwieweit sich der Jugendliche strafbar gemacht hat, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Die Ermittlungen dauern an. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle: Polizei Hagen – zur Originalmeldung

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