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Gütersloh: Trinkwasser in Teilbereichen muss abgekocht werden

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Das Gesundheitsamt hat für ein Gebiet in Gütersloh ein Abkochgebot erlassen. In den Leitungen wurden Bakterien gefunden.

Wer in einem bestimmten Teil von Gütersloh (Nordrhein-Westfalen) wohnt, muss beim Wasser aus der Leitung jetzt vorsichtig sein. Das Gesundheitsamt des Kreises Gütersloh hat ein offizielles Abkochgebot ausgesprochen. Betroffen ist das Gebiet zwischen der Hülsbrockstraße im Norden, dem Stadtring Nordhorn im Westen, der Carl-Bertelsmann-Straße im Süden und dem Umspannwerk Avenwedde bzw. dem Efeuweg im Osten.

Das Wasser muss vor dem Gebrauch sprudelnd aufgekocht und dann langsam abgekühlt werden. Das gilt vor allem für das Trinken, die Zubereitung von Getränken und Speisen sowie das Waschen von Obst und Gemüse. Auch beim Zähneputzen, beim Abwasch per Hand oder für medizinische Zwecke wie die Reinigung von Wunden und Kontaktlinsen ist das Abkochen wichtig. Wer nicht kochen möchte, kann auf Flaschenwasser aus dem Supermarkt ausweichen. Besonders Senioren, Kleinkinder und kranke Menschen sollten auch für die Körperpflege nur abgekochtes Wasser nutzen.

Der Grund für die Maßnahme ist eine Keimbelastung. Die Stadtwerke hatten bereits am Donnerstagabend, den 23. Juli, Proben entnommen. Dabei wurden an mehreren Stellen coliforme Bakterien gefunden. Diese können vor allem für Menschen mit einem schwachen Immunsystem gefährlich sein.

Die Stadtwerke arbeiten bereits an einer Lösung. Die Leitungen werden gespült und es werden immer wieder neue Proben entnommen. Seit dem Freitagnachmittag wird das Wasser zudem gechlort. Dadurch kann es passieren, dass das Wasser vorübergehend anders riecht oder schmeckt. Parallel dazu suchen die Wasserversorger und das Gesundheitsamt nach der Ursache für die Verunreinigung.

Das Abkochgebot bleibt so lange in Kraft, bis das Gesundheitsamt es offiziell wieder aufhebt. Wer weitere Informationen braucht, kann die Webseite www.stadtwerke-gt.de/info-trinkwasser besuchen oder die Hotline unter 05241 / 82 - 2881 anrufen.

Quelle: Gütersloh – zur Originalmeldung

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