Großkontrolle in Oberhausen: Messer und Schlagstock sichergestellt
Am Donnerstagabend (30.07.) war in Oberhausen (Nordrhein-Westfalen) viel Polizei auf den Straßen unterwegs. Die Beamten wollten gezielt gegen Messergewalt vorgehen. Dabei halfen nicht nur die örtlichen Polizisten, sondern auch die Bereitschaftspolizei, die Bundespolizei, Leute vom kommunalen Ordnungsdienst und Mitarbeiter der Ausländerbehörde. Gemeinsam suchten sie stundenlang die Stadt ab. Besonders im Blick standen Orte, an denen sich viele Menschen aufhalten.
Die Beamten kontrollierten insgesamt 154 Menschen und überprüften Fahrzeuge. Die Polizei will damit zeigen, dass sie die Sicherheit in der Innenstadt ernst nimmt. Messer sind deshalb im Fokus, weil sie leicht zu verstecken sind und Angriffe damit sehr schnell lebensgefährlich oder sogar tödlich enden können.
Bei den Durchsuchungen fanden die Beamten mehrere gefährliche Gegenstände. Sie nahmen ein Einhandmesser, einen Schlagstock und ein Reizstoffsprühgerät an sich. Drei Menschen wurden festgenommen, eine weitere Person wurde festgenommen. Zwei Leute mussten zudem zur Polizei, um dort fotografiert und genommen zu werden.
Neben den Waffen gab es viele weitere Delikte. Die Polizei stellte eine Anzeige wegen Drogen und zwei wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz fest. Ein Mann soll etwas unterschlagen haben, ein anderer soll Hehlerei betrieben haben. Ein weiterer Mann wehrte sich gegen die Beamten, weshalb er eine Anzeige wegen Widerstands bekam und ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Insgesamt gab es zwei Strafanzeigen und zwei Bußgelder wegen Verstößen gegen das Waffengesetz sowie neun weitere Anzeigen wegen Fehlern im Straßenverkehr oder Verstößen gegen die Stadtverordnung. Dreizehn Menschen wurden vom Platz verwiesen und bei drei weiteren Menschen wird nun geklärt, wo sie wohnen.
Die Polizei will solche Kontrollen auch in Zukunft durchführen, um die Innenstadt sicherer zu machen. Ob und inwieweit sich die Festgenommenen strafbar gemacht haben, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.