Großkontrolle in Oberhausen: Drogenfahrer und gestohlene Zigaretten
Am Donnerstag, den 23. Juli, war die Polizei in Oberhausen (Nordrhein-Westfalen) in der Innenstadt besonders präsent. Von 12 Uhr mittags bis 20 Uhr abends suchten Beamte gezielt nach Fahrern, die unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol standen. Damit sie schnell reagieren konnten, halfen Kollegen aus Krefeld und Mettmann aus. Sogar eine Ärztin war direkt vor Ort, um sofort Blutproben nehmen zu können.
Der erste Erfolg ließ nicht lange auf sich warten. Schon bei der ersten Kontrolle stoppten die Beamten einen Pkw. Der Fahrer wirkte verdächtig, und ein kurzer Test bestätigte es: Er hatte Drogen im Blut. Die Polizei leitete sofort die nötigen Schritte gegen den Mann ein.
Im Laufe des Tages passierte noch viel mehr. Insgesamt 16 Menschen wurden erwischt, weil sie unter Drogen am Steuer saßen. Zwei weitere Fahrer wurden wegen Trunkenheit im Straßenverkehr angezeigt, wobei es hier ebenfalls um den Einfluss von Betäubungsmitteln ging. Sechs Leute fuhren ohne gültigen Führerschein, und zwei hatten ihre Versicherung nicht korrekt geregelt.
Neben den Verkehrsverstößen gab es auch andere Treffer. Ein Mann wurde festgenommen, weil er vermutlich illegal im Land aufhält. Bei anderen Kontrollen fanden die Beamten einen Schlagring und ein Einhandmesser, was gegen das Waffengesetz verstößt. Besonders gefährlich war eine Fahrt, bei der drei Kinder ohne jegliche Sicherung auf der Rückbank eines Autos saßen.
Ein weiterer Fund war im Kofferraum eines Wagens versteckt. Dort entdeckten die Polizisten eine große Plastiktüte voller Zigaretten. Die Beamten nahmen die Ware sicher. Da es sich wohl um einen schweren Diebstahl handelt, wird der Wert der Zigaretten auf rund 1.882 Euro geschätzt.
Zusätzlich gab es noch acht weitere Verstöße, etwa wegen Handy-Nutzung am Steuer, fehlenden Gurten oder schlecht gesicherter Ladung. Ein Mann hatte zudem versucht, seinen Namen falsch anzugeben.
Die Ermittlungen zu den Diebstählen und den anderen Straftaten dauern an. Ob und inwieweit sich die Verdächtigen strafbar gemacht haben, klärt nun die Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.