Grillverbot in allen Wäldern im Landkreis Karlsruhe
Im gesamten Landkreis Karlsruhe (Baden-Württemberg) ist es ab sofort verboten, in den Wäldern zu grillen. Das gilt für alle offiziellen Feuerstellen und Grillplätze. Auch wer seinen eigenen Grill mitnimmt, darf diesen im Wald nicht benutzen. Die Regelung tritt am Tag nach der Bekanntmachung vom Donnerstag, den 30. Juli 2026, in Kraft und gilt bis auf Weiteres.
Grund für das Verbot ist die aktuelle Wetterlage. Es war in letzter Zeit ungewöhnlich heiß und es hat kaum geregnet. Durch die anhaltende Trockenheit ist die Gefahr extrem hoch, dass schnell ein Waldbrand ausbricht. Die Behörden wollen so verhindern, dass kleine Feuer außer Kontrolle geraten.
Wer das Verbot ignoriert, muss mit harten Strafen rechnen. Je nachdem, ob man es mit Absicht oder aus Unachtsamkeit getan hat, drohen Geldbußen. Diese können bis zu 2.500 Euro betragen. In besonders schweren Fällen fordert die Behörde bis zu 10.000 Euro.
Den vollständigen Text der Anordnung kann man auf der Internetseite des Landratsamtes Karlsruhe nachlesen.
Quelle: Sulzfeld – zur Originalmeldung