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Grafschaft Bentheim: Drei Kandidaten treten bei Landratswahl an

Copyright und Urheber siehe Landkreis Grafschaft Bentheim

Am 13. September 2026 wird in der Grafschaft Bentheim ein neuer Landrat oder eine neue Landrätin gewählt. Der Kreiswahlausschuss hat nun entschieden, wer offiziell kandidieren darf.

Drei Menschen bewerben sich um das Amt der Landrätin oder des Landrates im Landkreis Grafschaft Bentheim (Niedersachsen). Der Kreiswahlausschuss hat die Wahlvorschläge am Donnerstagnachmittag geprüft und drei Menschen zugelassen. Es sind zwei Frauen und ein Mann im Rennen.

Die Kandidatinnen sind Anja Terhorst (CDU) aus Papenburg und Silvia Pünt-Kohoff (SPD) aus Nordhorn. Als männlicher Bewerber tritt Kai Schmidt aus Nordhorn an, er kandidiert als Einzelbewerber. Ein weiterer Einzelbewerber wollte ebenfalls mitmachen, doch sein Antrag wurde abgelehnt. Der Grund dafür war, dass er die nötigen 250 Unterschriften nicht rechtzeitig eingereicht hatte.

Gleichzeitig wurde geklärt, wer für den Kreistag kandidiert. Hier treten insgesamt 255 Menschen aus 35 verschiedenen Wahlvorschlägen an, um die 50 Sitze im Gremium zu bewerben. In jedem der fünf Wahlbereiche der Grafschaft sind sechs Parteien und eine Wählergruppe mit eigenen Listen vertreten. Die meisten Bewerber kommen von der CDU (64) und der SPD (63), gefolgt von den Grünen (35), der FDP (30), der IPG (29), der AfD Niedersachsen (24) und der Linken (10).

Die Gruppe der Kreistagsbewerber ist bunt gemischt: Es sind 181 Männer, 73 Frauen und eine diverse Person. Das Alter reicht von 18 bis 78 Jahren, im Schnitt sind die Kandidaten 51,3 Jahre alt. Wer genau in welchem Wahlbereich antritt, kann im Amtsblatt Nr. 035 nachlesen.

Insgesamt dürfen rund 115.300 Menschen in der Grafschaft Bentheim am 13. September 2026 wählen gehen. Das sind etwa 5.100 Erstwähler. Neben dem Landrat und dem Kreistag werden auch die Stadt-, Gemeinde- und Samtgemeinderäte sowie die Bürgermeister gewählt. Nur in Schüttorf findet keine Bürgermeisterwahl statt.

Wählen darf, wer am Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Landes besitzt und seit mindestens drei Monaten im Landkreis wohnt. Zudem darf man nicht durch ein Gericht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein und muss im Wählerverzeichnis stehen oder einen Wahlschein haben.

Quelle: Landkreis Grafschaft Bentheim – zur Originalmeldung

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