Göppingen stellt Grundsteuer ab 2025 komplett um
In Göppingen (Baden-Württemberg) gilt seit dem 1. Januar 2025 ein neues Gesetz für die Grundsteuer. Das Bundesverfassungsgericht hatte die alte Art der Berechnung nämlich für verfassungswidrig erklärt. Deshalb wird die Steuer nun auf Basis des Bodenwerts erhoben. Dabei spielt es keine Rolle mehr, was auf dem Grundstück steht, sondern nur noch, wie viel der Boden an sich wert ist.
Die Stadt hat die Hebesätze am 17. Oktober 2024 festgelegt. Für Grundvermögen, also bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B), liegt der Satz nun bei 280 Prozent. Für Betriebe in der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) beträgt er 460 Prozent.
Wer ein Einfamilienhaus besitzt oder ein unbebautes, baureifes Grundstück hat, muss wahrscheinlich mit höheren Kosten rechnen. Wer hingegen ein Mehrfamilienhaus mit effizienter Bebauung besitzt, wird eher entlastet. Die Stadt möchte insgesamt nicht mehr Geld einnehmen als bisher, aber bei den einzelnen Bürgern verschieben sich die Belastungen.
Die Grundsteuerwertbescheide vom Finanzamt sollten bereits bei den Eigentümern angekommen sein. Die Stadtverwaltung verschickt die endgültigen Bescheide im ersten Quartal 2025. Wer seine Steuer per Dauerauftrag zahlt, muss den Betrag nun anpassen. SEPA-Lastschriften bleiben bestehen.
Wer mit dem festgesetzten Bodenwert nicht einverstanden ist, kann bis zum 30. Juni 2025 ein eigenes Gutachten beim Gutachterausschuss beauftragen. Das kostet allerdings Geld und liegt meist im vierstelligen Bereich. Zudem entscheidet am Ende das Finanzamt, ob das Gutachten anerkannt wird.
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Stadt oder unter www.grundsteuer-bw.de.
Quelle: Göppingen – zur Originalmeldung