Göppingen führt neue Grundsteuer ab 2025 ein
In Göppingen (Baden-Württemberg) wird die Grundsteuer seit dem 1. Januar 2025 anders berechnet. Grund dafür ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die alte Art der Berechnung für ungültig erklärt hat. Jetzt zählt vor allem der Bodenwert. Ob auf dem Grundstück ein Haus steht oder nicht, spielt für diesen Wert keine Rolle mehr. Wichtig sind nun die sogenannten Bodenrichtwerte, die zeigen, wie teuer ein Quadratmeter in einer bestimmten Gegend der Stadt ist.
Der Gemeinderat hat am 17. Oktober 2024 die neuen Hebesätze festgelegt. Für Betriebe in der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) liegt der Satz bei 460 Prozent. Für alle anderen Grundstücke, also bebaute und unbebaute Flächen (Grundsteuer B), beträgt er 280 Prozent.
Die Stadt will mit der Reform insgesamt nicht mehr Geld einnehmen als vorher. Trotzdem verschieben sich die Kosten für die einzelnen Bürger. Wer ein baureifes, aber unbebautes Grundstück besitzt oder ein Einfamilienhaus hat, muss vermutlich mehr bezahlen. Wer hingegen ein Grundstück effizient genutzt hat, zum Beispiel mit einem Mehrfamilienhaus, wird eher entlastet.
Die neuen Bescheide der Stadtverwaltung kommen im Laufe des ersten Quartals 2025 per Post. Die Basis dafür sind die Wertbescheide, die das Finanzamt bereits verschickt hat. Wer per Dauerauftrag zahlt, sollte den Betrag rechtzeitig anpassen. SEPA-Lastschriften bleiben bestehen.
Eigentümer, die mit ihrem Bodenrichtwert nicht einverstanden sind, können bis zum 30. Juni 2025 ein eigenes Gutachten beim Gutachterausschuss beauftragen. Das ist allerdings teuer und kostet meistens einen vierstelligen Betrag. Zudem muss das Gutachten belegen, dass der tatsächliche Wert um mehr als 30 Prozent vom festgesetzten Wert abweicht. Ob das Finanzamt dieses private Gutachten am Ende anerkennt, ist nicht garantiert.
Quelle: Göppingen – zur Originalmeldung