Landkreis Göppingen: Wichtige Regeln für Medikamente auf Reisen
Wer Medikamente nimmt, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, muss bei Auslandsreisen vorsichtig sein. Damit es an der Grenze keinen Ärger gibt, müssen diese Mittel vom Gesundheitsamt bescheinigt werden. Erlaubt ist dabei nur die Menge, die für die Dauer der Reise wirklich nötig ist.
Für Reisen in Länder, die zum Schengen-Abkommen gehören, gibt es eine spezielle Regelung. Wenn der Trip maximal 30 Tage dauert, reicht eine Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens. Diese muss der behandelnde Arzt ausfüllen. Bevor es jedoch losgeht, muss das örtliche Gesundheitsamt im Landkreis Göppingen (Baden-Württemberg) das Dokument beglaubigen. Wichtig ist: Für jedes einzelne Medikament ist eine eigene Bescheinigung nötig, und das Papier ist höchstens 30 Tage lang gültig.
Wer in Länder außerhalb des Schengen-Raums reist, sollte noch mehr beachten. Hier ist eine mehrsprachige Bescheinigung vom Arzt ratsam. Darin müssen die Wirkstoffe, die Tagesdosis und die Dauer der Reise genau stehen. Auch dieses Dokument muss das Gesundheitsamt beglaubigen. Die Mitnahme ist hier ebenfalls für maximal 30 Tage vorgesehen.
Patienten sollen für den Termin beim Gesundheitsamt das vom Arzt unterschriebene Formular und das Originalrezept mitbringen. Wenn das Originalrezept nicht vorliegt, wird auch eine Kopie akzeptiert, sofern diese von der Arztpraxis oder der Apotheke gestempelt und unterschrieben wurde.
Weitere Details zu den Bestimmungen finden Interessierte im Internet beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.