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Glasfaserausbau in Schmitten: Gemeinde wehrt Kritik ab

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Die Verwaltung von Schmitten im Taunus reagiert auf Vorwürfe der FWG. In einem Faktencheck erklärt die Gemeinde, warum bestimmte Pläne beim Internetausbau nicht funktionierten.

In der Taunus Zeitung vom 4. August 2026 veröffentlichte die FWG Schmitten eine Pressemitteilung zum Glasfaserausbau. Nun räumt die Gemeinde Schmitten im Taunus (Hochtaunuskreis, Hessen) mit den darin enthaltenen Behauptungen auf. Es geht um einen Antrag der FWG und der FDP vom 27. Oktober 2021, der eigentlich den Weg für die neuen Leitungen ebnen sollte.

Die Verwaltung stellt nun klar: Der Antrag war in der Praxis nicht machbar. Ein Beispiel ist die geforderte Gesamtplanung der Wegführung. Die Telekommunikationsfirmen planen ihr Netz beim privaten Ausbau nicht Monate im Voraus komplett fertig. Stattdessen entscheiden sie Stück für Stück, je nachdem, wo gerade Genehmigungen vorliegen und wo Bautrupps frei sind.

Auch die Überwachung der Arbeiten durch das Bauamt oder eine externe Firma sei nicht möglich gewesen. Das technische Bauamt hat nur zwei Mitarbeiter. Da die Firma Deutsche Glasfaser viele Trupps gleichzeitig in verschiedenen Ortsteilen einsetzte, hätte man für jede Kolonne einen eigenen Aufseher gebraucht. Eine externe Firma hätte zudem mindestens 53.000 Euro pro Jahr gekostet. Dieses Geld war in den Haushalten für 2023 und 2024 nicht eingeplant.

Zudem gibt es ein rechtliches Problem: Bauherr ist die Deutsche Glasfaser. Die Firma beauftragt die Baufirmen und muss selbst prüfen, ob die Arbeit ordentlich erledigt wurde. Die Gemeinde hat mit den Unterfirmen keine Verträge.

Die Verwaltung betont, dass sie die Situation bereits in Sitzungen am 1. März und 15. November 2023 offen dargelegt habe. Bis zum Ende der Legislatur am 15. März 2026 habe keine Fraktion diese Punkte kritisiert oder Geld im Haushalt gefordert. Eine Kritik im Nachhinein sei daher nicht angebracht.

Ein konkreter Ärger bleibt jedoch: In Niederreifenberg, an der Emser Straße und Hauptstraße, wurden Kabel zu flach verlegt. Statt der vereinbarten 60 Zentimeter sind es teilweise nur 15 Zentimeter. Das ist nicht erlaubt. Die Gemeinde wird der Deutschen Glasfaser nun die Kosten in Rechnung stellen, um die Kabel während der Straßensanierung zu sichern oder umzulegen.

Quelle: Schmitten im Taunus – zur Originalmeldung

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