Trinkwassernotstand in Schmitten im Taunus ausgerufen
In Schmitten im Taunus (Hochtaunuskreis, Hessen) ist das Wasser knapp geworden. Die Gemeinde hat deshalb ab dem 5. August 2026 den offiziellen Trinkwassernotstand ausgerufen. Das bedeutet: Die Reserven sind so niedrig, dass die normale Versorgung gefährdet ist. Zunächst gilt dieser Notstand bis zum 9. September 2026.
Die Lage ist ernst. Es regnet zu wenig, während die Menschen gleichzeitig mehr Wasser verbrauchen als sonst. Zudem ist die Waldbrandgefahr in Hessen aktuell sehr hoch (Alarmstufe A). In den Nachbarorten Usingen und Weilrod-Niederlauken gab es bereits Brände in Wäldern und auf Feldern. Die Feuerwehr braucht jetzt genug Wasser, um im Ernstfall löschen zu können.
Die Gemeinde hatte bereits im Juni und Juli gewarnt und die sogenannte Wasserampel auf Gelb und Rot gestellt. Die Bürger sollten damals schon weniger Wasser verbrauchen und nachts nicht gießen. Das hat aber nicht gereicht.
Jetzt gibt es klare Verbote. Es ist verboten, Wasser aus der Leitung zu verschwenden oder zu speichern. Das Gießen von Gärten, Rasenflächen und Blumen ist untersagt. Auch das Reinigen von Terrassen, Wänden oder Dächern mit dem Schlauch ist nicht erlaubt. Wer sein Auto privat oder gewerblich wäscht, darf das nur noch tun, wenn die Anlage das Wasser reinigt und im Kreislauf nutzt. Springbrunnen, private Pools und Klimaanlagen dürfen nicht betrieben werden. Auch das Befüllen von Teichen oder Zisternen ist verboten, außer es ist für die Sicherheit nötig.
Einige Ausnahmen gibt es: Gewerbebetriebe dürfen Wasser weiterhin entnehmen, wenn sie es dringend für den Betrieb brauchen. Trinken, Kochen, die persönliche Hygiene und das Wäschewaschen bleiben natürlich erlaubt. Auch das Schwimmbad bleibt geöffnet. Der Bauhof gießt junge Bäume nur noch mit Zisternen- oder Brauchwasser.
Die Bewohner müssen zudem ihre Leitungen prüfen. Kaputte Stellen müssen sofort repariert werden. Schläuche an Außenarmaturen müssen für die Zeit des Notstands komplett entfernt werden.
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit harten Strafen rechnen. Die Gemeinde kann Verstöße mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro belegen. Die Verwaltung beobachtet die Lage weiterhin.