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Königstein im Taunus: Grill- und Feuerverbot bis Ende August

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Wegen der Hitze und ausgetrockneten Böden verbietet die Stadt das Grillen und Feuermachen an öffentlichen Plätzen. Die Regel gilt ab dem 11. August.

In Königstein im Taunus (Hochtaunuskreis, Hessen) ist das Grillen an öffentlichen Plätzen vorerst tabu. Die Stadt hat ein Verbot für alle öffentlich zugänglichen Grillstellen und Feuerstellen ausgesprochen. Die Regelung tritt am 11. August 2026 in Kraft und gilt bis zum 31. August 2026.

Das Verbot ist streng: Es ist untersagt, offenes Feuer zu entzünden oder aufrechtzuerhalten. Das betrifft vor allem das Grillen mit Holzkohle. Auch Lagerfeuer, Feuerschalen, Feuerkörbe oder Kerzen sind an öffentlichen Einrichtungen verboten. Alles, was brennbar ist oder Flammen erzeugt, darf nicht benutzt werden.

Der Grund für die harte Maßnahme ist das Wetter. Die Temperaturen waren lange Zeit sehr hoch, wodurch die Böden großflächig ausgetrocknet sind. Die Stadt warnt, dass so schnell ein Waldbrand oder ein Feuer in der Vegetation entstehen könnte. Mit dem Verbot sollen die Bewohner geschützt und die Freiwilligen Feuerwehren vor gefährlichen Einsätzen bewahrt werden.

Die Bürgermeisterin Beatrice Schenk-Motzko hat die sofortige Vollziehung angeordnet. Das bedeutet, dass das Verbot sofort gilt, auch wenn jemand rechtlich dagegen vorgehen möchte. Die Gefahr für Leib und Leben durch mögliche Brände sei zu groß, um zu warten.

Wer gegen die Entscheidung vorgehen will, kann innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch beim Magistrat der Stadt im Burgweg 5 einlegen. Ein solcher Widerspruch stoppt das Verbot jedoch nicht.

Quelle: Königstein im Taunus – zur Originalmeldung

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