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Gärtringen: Neuer Bebauungsplan für Marderäcker tritt in Kraft

Marderaecker-Erneuter_Entwurf Copyright und Urheber siehe Gärtringen

Die Gemeinde hat die erste Änderung des Bebauungsplans Marderäcker beschlossen. Damit stehen nun die neuen Regeln für das Bauen in diesem Bereich fest.

In Gärtringen (Landkreis Böblingen, Baden-Württemberg) gibt es neue Regeln für die Bebauung im Bereich Marderäcker. Der Gemeinderat hat am 28. Juli 2026 in einer öffentlichen Sitzung entschieden, dass die erste Änderung des Bebauungsplans sowie die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften ab sofort gelten.

Bevor es zu diesem Beschluss kam, gab es eine Phase, in der die Pläne öffentlich ausgelegt waren. Das war vom 21. Mai bis zum 22. Juni 2026 der Fall. In dieser Zeit konnten Bürger ihre Meinung dazu sagen, allerdings gab es aus der Öffentlichkeit keine Einwände oder Vorschläge.

Andere Stellen, wie Behörden und öffentliche Träger, waren hingegen aktiv. Insgesamt 44 Stellen waren am Verfahren beteiligt, 15 davon haben schriftlich Stellung genommen. Die Verwaltung hat diese Rückmeldungen geprüft, aber am Ende gab es keinen Grund, den Plan noch einmal zu ändern. Die endgültige Fassung entspricht also genau dem Entwurf vom 29. April 2026.

Wer genau wissen möchte, was in seinem Bereich nun erlaubt ist oder welche Vorgaben es für die Gebäude gibt, kann die Unterlagen einsehen. Die Pläne liegen im Bürgermeisteramt in der Hauptstraße 16-18 aus. Man kann dort montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr vorbeigehen, donnerstags zusätzlich von 14:00 Uhr bis 18:30 Uhr. Alternativ gibt es alle Dokumente zum Download auf der Homepage der Gemeinde.

Die Gemeinde weist zudem darauf hin, dass mögliche Entschädigungsansprüche bei Vermögensnachteilen schriftlich beantragt werden müssen. Für Fehler im Verfahren gibt es eine Frist von einem Jahr, innerhalb derer Mängel gemeldet werden können.

Quelle: Gärtringen – zur Originalmeldung

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