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Gärtringen: Grund- und Gewerbesteuer im August fällig

Haus- und Geschäftseigentümer in Gärtringen müssen an die nächste Steuerzahlung denken. Am 15. August ist die dritte Rate fällig.

In Gärtringen (Landkreis Böblingen, Baden-Württemberg) wird es für viele Eigentümer im August teurer. Am 15. August 2026 ist die dritte Rate für die Grundsteuer und die Gewerbesteuervorauszahlung fällig.

Wer wissen will, wie viel er zahlen muss, sollte in seinen letzten Bescheid schauen. Die Gemeinde verschickt nämlich keine neuen Briefe, solange sich am Betrag nichts ändert oder das Grundstück nicht verkauft wurde. Die Bewohner sollen ihre Dauerbescheide deshalb gut aufbewahren.

Besonders wichtig ist ein Punkt beim Hausverkauf: Wenn ein Grundstück verkauft wird, muss der alte Besitzer die Steuer oft noch eine Weile weiterzahlen. Das liegt daran, dass das Finanzamt den Wechsel meist erst zum nächsten 1. Januar einträgt. Wer sein Haus also zum Beispiel im Februar verkauft, bleibt gegenüber der Gemeinde oft noch bis zum Jahreswechsel in der Zahlungspflicht. Private Absprachen im Kaufvertrag ändern daran nichts, da die Gemeinde rechtlich auf den offiziellen Bescheid angewiesen ist.

Es gibt verschiedene Wege, wie die Steuer gezahlt wird. Die meisten zahlen vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Wer die Steuer einmal im Jahr zahlt, hatte bereits den 1. Juli als Termin. Für kleine Beträge gibt es Sonderregeln: Wer weniger als 15 Euro im Jahr zahlt, muss erst am 15. August überweisen. Bei Beträgen bis 30 Euro wird die Summe auf zwei Termine im Februar und August aufgeteilt.

Wer per Lastschrift zahlt, muss nichts weiter tun, da das Geld automatisch abgebucht wird. Barzahler sollten den Termin genau einhalten, um Mahngebühren zu vermeiden. Wer auf das Lastschriftverfahren umsteigen möchte, kann ein SEPA-Mandat an das Steueramt schicken.

Bei Fragen hilft Frau Magrini vom Kämmereiamt unter der Telefonnummer 07034/923-1210 oder per E-Mail unter [email protected] weiter.

Quelle: Gärtringen – zur Originalmeldung

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