Gärtringen: Grundbuch-Änderungen nach Erbfall bis zwei Jahre kostenlos
Wer Immobilien oder Grundstücke erbt, muss diese im Grundbuch umschreiben lassen. Normalerweise kostet das Geld, da sich die Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz richten. Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme, die viele Bürger nutzen können.
Wenn Erben den Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs innerhalb von zwei Jahren nach dem Todesfall stellen, ist die Eintragung als neuer Eigentümer kostenlos. Damit fallen keine Gebühren für die Eigentumsumschreibung an. Damit das klappt, muss der Antrag innerhalb dieser zwei Jahre beim Grundbuchamt eingehen. Meistens ist dafür ein Erbschein oder ein europäisches Nachlasszeugnis zusammen mit dem Testament nötig.
Ein wichtiger Hinweis gilt für Miterben: Wenn das Grundbuch bereits berichtigt wurde und die Erben sich danach über die Aufteilung des Erbes einigen (eine sogenannte Abschichtung), ist diese spätere Änderung nicht mehr kostenlos.
Neben Erbfällen gibt es noch andere Situationen, in denen keine Gebühren anfallen. Das gilt zum Beispiel bei Namensänderungen durch eine Hochzeit oder wenn das Grundbuchamt selbst einen Schreibfehler korrigiert. Auch bestimmte alte Rechte, die längst erloschen sind, können unter Umständen kostenlos gelöscht werden.
Die Gemeinde Gärtringen (Landkreis Böblingen, Baden-Württemberg) erinnert daran, dass jeder Eigentümer selbst dafür verantwortlich ist, dass sein Grundbuch auf dem aktuellen Stand ist. Wer eine Berichtigung beantragen möchte, muss dies schriftlich tun. Adressat ist das Amtsgericht Böblingen, Grundbuchamt, Otto-Lilienthal-Straße 24 in 71034 Böblingen.
Quelle: Gärtringen – zur Originalmeldung