Gärtringen: Grund- und Gewerbesteuer am 15. August fällig
In Gärtringen (Landkreis Böblingen, Baden-Württemberg) steht der nächste Termin für die Steuerzahlungen an. Am 15. August 2026 wird die dritte Rate für die Grundsteuer sowie die Vorauszahlung der Gewerbesteuer fällig.
Wer wissen will, wie viel er zahlen muss, sollte in den letzten Bescheid schauen. Die Gemeinde verschickt nämlich keine neuen Briefe, solange sich nichts ändert. Das gilt zum Beispiel, wenn der Steuerbetrag gleich bleibt oder das Eigentum nicht gewechselt hat. Die Bürger sollen ihre Dauerbescheide deshalb gut aufbewahren.
Besonders wichtig ist ein Punkt bei Immobilienverkäufen: Wer sein Grundstück verkauft hat, muss die Steuer oft noch weiter zahlen. Das ist so lange der Fall, bis das Finanzamt den neuen Bescheid ausstellt. Da das Finanzamt Eigentumswechsel meist erst zum nächsten 1. Januar einträgt, bleibt der alte Besitzer oft noch eine Weile in der Pflicht. Private Absprachen im Kaufvertrag ändern daran nichts – gegenüber der Gemeinde bleibt der alte Eigentümer so lange der Schuldner.
Normalerweise wird die Grundsteuer vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eingezogen. Wer die Steuer einmal im Jahr zahlt, hatte bereits am 1. Juli Termin. Es gibt zudem eine Regelung für kleine Beträge: Wer weniger als 15 Euro im Jahr zahlt, muss den gesamten Betrag erst am 15. August überweisen. Bei Beträgen bis 30 Euro wird die Summe auf zwei Termine (Februar und August) aufgeteilt.
Wer per Lastschrift zahlt, muss nichts weiter tun; das Geld wird automatisch abgebucht. Barzahler sollten die Frist genau einhalten, um Mahngebühren zu vermeiden. Wer auf das Abbuchungsverfahren umsteigen möchte, kann ein SEPA-Mandat an das Steueramt schicken. Bei Fragen hilft Frau Magrini unter der Telefonnummer 07034/923-1210 oder per E-Mail unter [email protected] weiter.
Quelle: Gärtringen – zur Originalmeldung