Friesenried: Neue Regeln für Waldwege im Moor
Im Sommer wollen viele Waldbesitzer in Friesenried (Landkreis Ostallgäu, Bayern) befallenes Holz aus dem Wald holen, um den Borkenkäfer zu bekämpfen. Dafür werden oft neue Wege gebaut. Doch gerade in den Moorwäldern ist das nicht einfach so erlaubt.
Wer Fremdmaterial in den Wald bringen will, muss das Vorhaben vorher beim Landratsamt anmelden. Da die meisten Moorwälder gesetzlich geschützte Biotope oder sogenannte FFH-Gebiete sind, ist der Wegebau dort genehmigungspflichtig. Zuständig für die Erlaubnis ist die Abteilung für Abfallwirtschaft im Landratsamt. Auch die Naturschutzbehörde und das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) reden bei der Entscheidung mit.
Ob eine Genehmigung erteilt wird, ist eine Einzelfallentscheidung. Die Experten prüfen genau, wie dick die Moorschicht ist und welches Material verwendet werden soll. Ein Weg wird nur erlaubt, wenn er für die Bewirtschaftung wirklich nötig ist und die Natur nicht zu stark belastet wird. Einfach nur Bauschutt oder Abfall im Wald zu entsorgen, ist streng verboten.
Beim Material gibt es klare Vorgaben. Kies ist im Moor nicht erwünscht, weil der Kalk den sauren Boden schädigen kann. Beton, Schutt von Abrissarbeiten oder Teer sind komplett verboten. Je nach Boden gibt es andere Lösungen: In sehr nassen Bereichen eignen sich sogenannte Bengelwege aus Rundholz. In trockeneren Zonen können unlackierte Ton-Dachplatten oder Ton-Ziegel genutzt werden. Wichtig ist, dass das Material unbehandelt und sortenrein ist.
Waldbesitzer sollten sich unbedingt vor dem Baustart mit den Behörden abstimmen. Weitere Informationen gibt es auf der Moorwald-Website der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) unter s.bayern.de/moorwald oder bei der Allgäuer Moorallianz unter www.moorallianz.de. Kontaktdaten zum Landratsamt finden sich unter www.landkreis-ostallgaeu.de.