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Forchheim: Rauchverbot im Kellerwald während des Annafestes

Copyright und Urheber siehe Forchheim

Wegen extremer Trockenheit und Hitze gibt es auf dem Annafestgelände strenge Regeln für Raucher. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit hohen Geldstrafen rechnen.

In Forchheim (Oberfranken, Bayern) ist die Waldbrandgefahr aktuell sehr hoch. Die Temperaturen sind seit längerem hoch und es ist extrem trocken. Deshalb hat die Stadt eine Sonderregelung für die Zeit des Annafestes erlassen: Im gesamten Bereich des Festgeländes gilt ab sofort ein Rauch- und Dampfverbot.

Das Verbot betrifft vor allem den Kellerwald, alle Waldflächen sowie die unbefestigten Wege. Wer dort Zigaretten raucht, E-Zigaretten, Vaporizer oder E-Shishas benutzt, macht sich strafbar. Auch das Mitführen von glimmenden Gegenständen ist untersagt.

Es gibt jedoch Ausnahmen, damit die Besucher nicht komplett im Regen stehen. Rauchen ist weiterhin erlaubt auf Wegen, die vollständig befestigt sind. Das gilt für asphaltierte, gepflasterte oder geschotterte Flächen. Zudem dürfen Gäste innerhalb der offiziellen Schankflächen der Kellerbetriebe weiter rauchen.

Die Stadt erinnert zudem daran, dass es im Wald ohnehin ein gesetzliches Rauchverbot vom 1. März bis zum 31. Oktober gibt. Die neue Verfügung macht diese Regel nun für den Kellerwald während des Festes noch einmal ganz konkret.

Wer sich nicht an die Regeln hält, zahlt teuer. Die Stadt droht bei Verstößen mit einem Zwangsgeld von 150 Euro. Da das Rauchen im Wald eine Ordnungswidrigkeit ist, kann die Geldbuße im schlimmsten Fall sogar bis zu 10.000 Euro betragen.

Die Regelung gilt für alle Besucher und Mitarbeiter auf dem Gelände. Sie bleibt so lange in Kraft, bis das Annafest offiziell endet, also bis zum Ablauf des 4. August 2026.

Quelle: Forchheim – zur Originalmeldung

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