Forchheim verbietet Rauchen im Kellerwald beim Annafest
In Forchheim (Bayern) ist es derzeit extrem trocken und heiß. Die Stadt befürchtet deshalb Waldbrände und hat eine sofortige Regelung für die Zeit des Annafestes erlassen. Ab dem 28. Juli 2026 gilt auf dem gesamten Festgelände ein strenges Rauch- und Dampfverbot.
Das Verbot betrifft vor allem die Kellerbereiche, alle Waldflächen und die unbefestigten Wege. Verboten ist nicht nur das Rauchen von normalen Zigaretten, sondern auch die Nutzung von E-Zigaretten, Vaporizern und E-Shishas. Wer glimmende Gegenstände bei sich trägt, verstößt ebenfalls gegen die Regeln.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Wer rauchen möchte, muss auf vollständig befestigte Wege ausweichen. Das gilt für asphaltierte, gepflasterte oder geschotterte Wege. Zudem ist das Rauchen innerhalb der offiziellen Schankflächen der Kellerbetriebe weiterhin erlaubt.
Die Stadt erinnert zudem daran, dass in Wäldern generell vom 1. März bis zum 31. Oktober ein gesetzliches Rauchverbot gilt. Die neue Verfügung macht dies nun für die unbefestigten Flächen des Kellerwaldes ganz konkret.
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit teuren Konsequenzen rechnen. Die Stadt droht bei Verstößen mit einem Zwangsgeld von 150 Euro. Da das Rauchen im Wald eine Ordnungswidrigkeit ist, kann die Geldbuße im schlimmsten Fall sogar bis zu 10.000 Euro betragen.
Die Regelung gilt für alle Besucher und Mitarbeiter auf dem Gelände. Sie bleibt so lange in Kraft, bis das Annafest am 4. August 2026 offiziell endet.
Quelle: Forchheim – zur Originalmeldung