Forchheim: Rauchverbot im Kellerwald während des Annafestes
In Forchheim (Bayern) ist es derzeit extrem trocken und heiß. Die Stadt hat deshalb eine Sonderregelung für die Zeit des Annafestes erlassen. Ab dem 28. Juli 2026 gilt auf dem gesamten Festgelände ein strenges Rauch- und Dampfverbot.
Das Verbot betrifft vor allem den Kellerwald, alle Waldflächen, die Kellerbereiche sowie die unbefestigten Wege. Es ist dort untersagt, Tabakwaren zu rauchen oder E-Zigaretten, Vaporizer und E-Shishas zu benutzen. Auch das Mitführen von glimmenden Gegenständen ist verboten.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Wer auf vollständig befestigten Wegen steht – also dort, wo asphaltiert, gepflastert oder geschottert ist –, darf weiterhin rauchen. Ebenfalls erlaubt ist das Rauchen innerhalb der offiziellen Schankflächen der Kellerbetriebe.
Die Stadt weist zudem darauf hin, dass in Wäldern ohnehin vom 1. März bis 31. Oktober ein gesetzliches Rauchverbot gilt. Die neue Verfügung macht dies nun für den Kellerwald während des Festes ganz konkret. Die Regeln gelten für alle Besucher und Mitarbeiter bis zum Ende des Annafestes am 4. August 2026.
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit harten Konsequenzen rechnen. Die Stadt droht bei Verstößen mit einem Zwangsgeld von 150 Euro. Da ein Verstoß im Wald zudem eine Ordnungswidrigkeit darstellt, kann die Geldbuße im schlimmsten Fall sogar bis zu 10.000 Euro betragen.
Quelle: Forchheim – zur Originalmeldung