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Dresden muss Antrag auf Raubkatzen-Handel neu prüfen

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Ein Mann will den Handel mit Raubkatzen vermitteln, auch an Privatpersonen. Das Oberverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass die Stadt Dresden den Antrag noch einmal prüfen muss.

Ein Mann möchte ein Geschäft aufbauen, bei dem er den Handel mit Raubkatzen vermittelt. Dabei will er auch Privatpersonen als Käufer ansprechen. Zuerst hatte das Verwaltungsgericht Dresden seine Klage abgewiesen, doch nun gibt es eine Wendung.

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (Dresden, Sachsen) hat die Stadt Dresden dazu verpflichtet, den Antrag auf die tierschutzrechtliche Erlaubnis neu zu bewerten. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Stadt bei der Prüfung der Sachkunde des Mannes übertriebene Anforderungen gestellt hat. Zudem habe sich die Behörde teilweise von Dingen leiten lassen, die gar nichts mit der Sache zu tun hatten. Sogar befangene Amtsträger sollen im Spiel gewesen sein.

Das Gericht stellte klar: Solange der Gesetzgeber den Handel mit geschützten Großkatzen und deren private Haltung nicht verbietet, darf die Behörde ein solches Geschäftsmodell nicht aus grundsätzlichen Überlegungen verhindern. Wenn der Mann nur als Vermittler für Kaufverträge auftritt, sei die Erlaubnispflicht zudem nur eingeschränkt gegeben.

Eine Revision gegen dieses Urteil vom 9. Juli 2026 wurde nicht zugelassen. Die Landeshauptstadt Dresden kann jedoch innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils Beschwerde einlegen.

Ob der Mann die Erlaubnis für sein Vorhaben am Ende bekommt, wird nun in der neuen Prüfung der Stadt entschieden.

Quelle: Medienservice Sachsen – zur Originalmeldung

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